Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterbreitet ihrem Rat einen Entwurf für eine dringliche Revision des Parlamentsgesetzes, wonach es von Covid-19 betroffenen Mitgliedern des Nationalrates möglich sein soll, ihre Stimme von zu Hause aus abzugeben.

Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerates ihrer Schwesterkommission am ersten Sessionstag grünes Licht gegeben hat, hat diese eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet (20.483 Nationalratsmitglieder, die wegen der COVID-19-Krise verhindert sind: Teilnahme in Abwesenheit). Die Kommission hat den Entwurf mit 18 zu 7 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet. Da keine eindeutige Verfassungsgrundlage für eine nicht physische Teilnahme an den Sitzungen der Bundesversammlung besteht, erfolgt die Änderung in Form eines dringlichen Bundesgesetzes ohne Verfassungsgrundlage gemäss Artikel 165 Absatz 3 der Bundesverfassung.

Die Kommission erachtet dieses Vorgehen als gerechtfertigt, da die Repräsentativität der Entscheide des Nationalrates gewährleistet werden soll, auch wenn innerhalb einer Fraktion mehrere Mitglieder aufgrund von Covid-19 nicht physisch an der Sitzung teilnehmen könnten.

Sollte die Vorlage in beiden Räten durchgehen, ohne dass ein Differenzbereinigungsverfahren nötig ist, könnte sie im Hinblick auf die dritte Woche der Wintersession in Kraft treten.

Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass der Grundsatz der physischen Teilnahme an den Ratssitzungen nicht in einem unüberlegten Eilverfahren ausser Kraft gesetzt werden soll.

Die Vorlage der Kommission wird veröffentlicht.

Die Kommission tagte am 1. Dezember 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Andreas Glarner (V/AG) in Bern.