Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) hat die vier Entwürfe (25.037) zur Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen (Entwurf 1), mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Entwürfe 2 und 3) bzw. mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen (Entwurf 4) angenommen. Sie spricht sich für eine bedingte Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus aus.

Die Europäische Union (EU) verabschiedete am 14. Mai 2024 zehn Verordnungen und Richtlinien, die zusammen den neuen Migrations- und Asylpakt bilden. Ziel dieser Reform ist es, die illegale Migration in Europa einzudämmen sowie durch harmonisierte und effiziente Asylverfahren die Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums zu verringern. Zudem sieht sie eine solidarischere Verteilung der Asylsuchenden und weitere Unterstützungsmöglichkeiten zur Entlastung der Schengen-Mitgliedsstaaten mit hohem Migrationsdruck vor (Solidaritätsmechanismus). Die Schweiz ist als assoziierter Schengen-Dublin-Staat in gewissen Bereichen von dieser Reform betroffen und muss daher ihre nationale Gesetzgebung, insbesondere das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie das Asylgesetz (AsylG), anpassen. Gewisse Bestimmungen des EU-Pakts müssen zwingend ins Schweizer Recht übernommen werden. Der von der EU eingeführte Solidaritätsmechanismus ist für die Schweiz hingegen nicht verbindlich. Der Bundesrat beantragt eine freiwillige Beteiligung der Schweiz an diesem Mechanismus.

Die Kommission war an ihrer Sitzung vom 27. und 28. März 2025 auf diese Vorlage eingetreten (siehe Medienmitteilung). In der Detailberatung an der heutigen Sitzung hat sie die meisten Anträge des Bundesrates angenommen, allerdings auch einige Änderungen beschlossen, namentlich hinsichtlich der Begründung der Haftanordnung, der unentgeltlichen Rechtsvertretung und der Aufgabe der Behörden, Asylsuchende über deren Pflichten zu informieren.

Intensiv diskutiert hat sie über mögliche Varianten der Schweizer Beteiligung am Solidaritätsmechanismus. Schliesslich hat sie sich mit 13 zu 12 Stimmen für die folgende Kompromisslösung ausgesprochen: Die Schweiz kann sich am Solidaritätsmechanismus beteiligen unter der Bedingung, dass das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert, d. h., dass die für die Schweiz aus Sicht der Migration bedeutsamen Staaten wie Italien ihren Verpflichtungen im Rahmen des Dublin-Systems nachkommen. Verschiedene Minderheiten beantragen, dass sich die Schweiz gar nicht oder nur finanziell am Solidaritätsmechanismus beteiligt. 

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!»: Beginn der Beratungen

Die Kommission hat sich vom Bundesrat die Botschaft zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» (25.026) präsentieren lassen und eine Vertretung des Initiativkomitees angehört. Die Initiative verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz die Zehn-Millionen-Grenze vor dem Jahr 2050 nicht überschreitet. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission beschlossen, an der nächsten Sitzung Anhörungen weiterer Kreise durchzuführen, bevor sie die materielle Beratung der Initiative aufnimmt. 

Die Kommission tagte am 15./16. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.​