Nachdem die Kommission an der letzten Sitzung das Initiativekomitee angehört hatte, führte sie an einer zusätzlichen Sitzung Anhörungen mit der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Städteverband, economiesuisse und dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund sowie verschiedenen Expertinnen und Experten durch in den Bereichen Recht, Wirtschaft und Demografie. Die Kommission nahm dabei Kenntnis von den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekten der Forderungen und den entsprechenden Auswirkungen einer Annahme der Volksinitiative.
Nach einer vertieften Auseinandersetzung mit der Volksinitiative und einem Antrag für einen direkten Gegenentwurf, hat die Kommission entschieden, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Mit der Frage der demografischen Entwicklung der Schweiz greift die Initiative eine reale Herausforderung auf: Die Bevölkerung wächst, wird gleichzeitig aber älter, während die Zahl der Erwerbsbevölkerung schrumpft. Die Festlegung einer Zielgrösse der Gesamtbevölkerung ist kein geeignetes Instrument, um eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung sicherzustellen. In Zukunft werden Arbeitskräfte für die Erbringung der Grundversorgung benötigt, z.B. in der Pflege von älteren Personen oder in Spitälern, was ohne Zuwanderung nicht zu bewältigen ist.
Die Kommission betont, dass die Initiative den Wohlstand und die internationalen Beziehungen der Schweiz ernsthaft gefährdet. Deren Annahme hätte zur Folge, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden müsste, was über die Guillotine-Klausel den Wegfall der weiteren bilateralen Übereinkommen mit der EU zur Folge hätte. Dieser Wegfall hätte Folgen in verschiedenen Bereichen: unter anderem würde der Fachkräftemangel verschärft und durch den Wegfall von Schengen/Dublin würden die Asylgesuche steigen und die innere Sicherheit gefährdet.
Auf einen direkten Gegenentwurf im Sinne einer verfassungsrechtlichen Schutzklausel, die das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht gefährden sollte, ist die Kommission nicht eingetreten. Der Gegenentwurf hätte nach Ansicht Kommission keinen Mehrwert, da er die nicht umsetzbare Obergrenze der Initiative aufnimmt, aber keine griffigen Massnahmen vorschlägt. Die Kommission ist der Meinung, dass der Gegenentwurf weder zum Rückzug der Initiative noch zu deren Ablehnung in der Volksabstimmung geführt hätte. Es wäre reine Symbolpolitik.
Die Volksinitiative kann in der nächsten Session im Nationalrat behandelt werden.
Die Kommission tagte am 26. Juni 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Greta Gysin (G, TI) in Bern.