Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» (17.024) will in der Bundesverfassung verankern, dass die Haltung von behornten Kühen und Ziegen finanziell unterstützt wird, damit weniger Nutviehhalterinnen und -halter ihre Tiere enthornen. Der Ständerat hat sich in der Herbstsession 2017 mit der Initiative befasst und empfiehlt sie wie der Bundesrat ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.
Als Einstieg in ihre Beratung hat die WAK-N eine Vertretung des Initiativkomitees angehört. Die Kommission steht der Förderung von horntragenden Nutztieren positiv gegenüber und ist überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesst. Aus ihrer Sicht ist es jedoch nicht stufengerecht, dieses Anliegen in der Bundesverfassung zu verankern. Mit dem Ziel, dem Initiativkomitee einen bedingten Rückzug zu ermöglichen, möchte die WAK-N der Hornkuh-Initiative einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesebene gegenüberstellen. Nach der Diskussion verschiedener Varianten sprach sich die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen indirekten Gegenentwurf aus, der bestimmte Eckwerte auf Gesetzesstufe festhält, jedoch keinen konkreten minimalen Hornbeitrag enthält. Die Höhe des Hornbeitrags soll nach Meinung der Kommission auch Verordnungsstufe festgelegt werden können. Der genaue Wortlaut der parlamentarischen Initiative der WAK-N für einen indirekten Gegenentwurf ist unter folgendem Link zu finden: 18.400.
Bevor die WAK-N mit der Ausarbeitung einer konkreten Gesetzesvorlage beginnen kann, ist die Zustimmung der Schwesterkommission erforderlich. Ihre Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative wird die WAK-N erst verabschieden, wenn sie den Gegenentwurf fertig beraten hat.
2. Weiterberatung der Revision des öffentlichen Beschaffungswesens
Bereits im vierten Quartal 2017 hat die WAK-N mit der Detailberatung zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) begonnen. Diese hat sie nun fortgesetzt und folgende Beschlüsse gefällt:
Äusserst knapp mit 12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Kommission in Artikel 10 dagegen ausgesprochen, Organisationen der Arbeitsintegration vom Gesetz zu befreien.
Die Kommission beantragt in Artikel 12 Absatz 1 mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass Aufträge nur an Anbieterinnen vergeben werden dürfen, welche die am Ort der Leistung massgeblichen Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen einhalten. Damit berücksichtigt die Kommission die unterschiedlichen Regelungen in den Kantonen.
Was die Vorbefassung in Artikel 14 betrifft, so beantragt die WAK-N einstimmig, den Absatz 3 über die Anbieterinnen, die einer Ausschreibung vorgelagerte Marktabklärungen gemacht haben, zu ergänzen: Die Auftraggeberin muss die Resultate dieser Studien in den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung stellen, so dass alle Anbieterinnen dieselben Voraussetzungen haben.
Mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen spricht sich die Kommission dafür aus, dass beim Einladungsverfahren ausserhalb des Staatsvertragsbereichs in Artikel 20 Absatz 3 auch bei der Übertragung öffentlicher Aufgaben oder der Verleihung einer Konzession keine Schwellenwerte berücksichtigt werden müssen.
Des Weiteren befürwortet sie einstimmig die Anwendung eines Dialogs (Artikel 24 Absatz 1) auch bei intellektuellen Dienstleistungen, so wie es im Botschaftstext aufgeführt wird.
Die Kommission wird die Detailberatung an der Sitzung vom 29. und 30. Januar weiterführen. Erst nach Abschluss der Detailberatung wird eine Fahne mit den Anträgen publiziert.
3. Bald keine Pflicht mehr, die Steuererklärung zu unterschreiben
Die Kommission hat mit 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 17.3371 von Ständerat Schmid angenommen, die verlangt, dass die elektronisch eingereichte Steuererklärung nicht mehr zwingend unterschrieben werden muss. Das Anliegen entspreche der voranschreitenden Digitalisierung und stelle eine Vereinfachung dar. Bei der Gesetzgebung soll die Beweissicherung aber nicht vernachlässigt werden.
4. WAK-N will Grenzschutz für Zucker
Die Kommission hat sich erneut mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois (15.479) befasst und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, nach der Ausweitung der Zuckerproduktion in der EU sei der Zuckerpreis derart gesunken, dass Handlungsbedarf bestehe. Ohne Mindestpreis seien die Zuckerrüben- und die Zuckerproduktion, die entsprechenden Arbeitsplätze wie auch die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährdet. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, die nötigen Instrumente seien vorhanden, es sei an der Branche, einen Kompromiss zu finden. Würde man die Initiative umsetzen, käme die verarbeitende Industrie so stark unter Druck, dass viel mehr Arbeitsplätze gefährdet wären.
5. Keine Benachteiligung von Anbindeställen
Mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion 14.3899 in der vom Ständerat abgeänderten Fassung anzunehmen. Die Motion will die Benachteiligung von Anbindeställen gegenüber anderen Stallsystemen verhindern. Die vom Ständerat beschlossene Textänderung präzisiert, dass sich entsprechende Massnahmen auf den Bereich der Strukturverbesserungsmassnahmen beschränken sollen.
6. Knappe Zustimmung zur Abschreibung der Motion 15.3631 «Das Cassis-de-Dijon-Prinzip besser zur Wirkung bringen»
Nur durch Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission bei 12 zu 12 Stimmen und 1 Enthaltung der Abschreibung der Motion von Ständerat Hess zugestimmt (17.050). Diese verlangte, dass Hersteller in Vertriebsverträgen ihren Partnern in der Schweiz ausdrücklich erlauben, Dienstleistungen auf im EWR eingekaufte Produkte zu leisten. Die Mehrheit der Kommission stimmt der Einschätzung des Bundesrats zu, wonach andere Hemmnisse als Vertriebsverträge für verweigerte Dienstleistungen entscheidend seien. Eine Minderheit fordert jedoch eine ähnliche Lösung wie im KFZ-Sektor, mit der Begründung, dass der kartellrechtliche Nachweis einer Absprache meist nicht erbracht werden kann.
Die Kommission hat am 8./9. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.