Die zwei Vorentwürfe sehen eine zweistufige Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vor, um so die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz zu wahren und das Wirtschaftswachstum zu fördern.

​Die beiden Vorentwürfe, die in die Vernehmlassung geschickt werden, bilden den zweiten Teil der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.503 «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen». Ein separater erster Text (Entwurf 1), der die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital umfasst, wurde vom Nationalrat bereits verabschiedet und ist derzeit in der Kommission des Ständerates sistiert. Die Vorentwürfe 2 und 3 konzentrieren sich auf die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe. Diese Abschaffung soll in zwei Etappen erfolgen. Vorentwurf 2 sieht die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Wertschriften und auf ausländischen Obligationen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr sowie die Abschaffung der Abgabe auf Lebensversicherungen vor. Vorentwurf 3 umfasst die Abschaffung der Umsatzabgabe auf den übrigen ausländischen Wertschriften sowie der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen.

Gemessen an den Einnahmen der Jahre 2014 bis 2018, dürften sich die Steuerausfälle schätzungsweise auf 219 Millionen Franken für Vorentwurf 2 und auf 1,786 Milliarden Franken für Vorentwurf 3 belaufen. Insgesamt veranschlagt die Eidgenössische Steuerverwaltung die Steuerausfälle, die mit den beiden Reformen einhergehen, auf 2,005 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat die beiden Vorentwürfe an ihrer Sitzung vom 4. November 2019 in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Stempelsteuer den optimalen Ressourceneinsatz beeinträchtigt, und erachtet deren Abschaffung für notwendig, um die Attraktivität des Finanzplatzes Schweiz zu wahren und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Sie ist des Weiteren der Auffassung, dass die Umsatzabgabe gegen den Verfassungsgrundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstösst. Ihrer Ansicht nach dürfte sich die Abschaffung dieser Abgaben positiv auf das Wachstum auswirken und so langfristig einen Grossteil der damit verbundenen Steuerausfälle wettmachen.

Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Auffassung, dass es angesichts der zahlreichen laufenden oder anstehenden Steuerreformen unverantwortlich wäre, auf die Einnahmen aus den Stempelabgaben zu verzichten. Insbesondere bedauert sie, dass in den Vorentwürfen keine Kompensationsmassnahmen vorgesehen sind. Angesichts des gut funktionierenden Schweizer Finanzplatzes sieht sie keine überzeugenden Argumente für die Abschaffung dieser Abgaben. Zudem bezweifelt sie, dass die Abschaffung der Stempelabgaben die erhofften Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung hat. Deshalb beantragt sie, nicht auf die Vorentwürfe einzutreten.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten verfügbar:


Die Stellungnahmen sind bis am 23. April 2020 als PDF- und als Word-Version an folgende E-Mail-Adresse zu senden: vernehmlassungen@estv.admin.ch