Die WAK-N hat eine erste Lesung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) durchgeführt. In Anbetracht der Komplexität des Geschäfts hat sie der Verwaltung einige weitere Aufträge erteilt und wird im August eine zweite Lesung vornehmen.

Nachdem die Kommission im vergangenen Herbst auf die Vorlage eingetreten war (vgl. Medienmitteilung vom 9. November 2021), hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Sie weicht mit ihren Anträgen von den Beschlüssen des Ständerates ab. So beantragt die WAK-N einstimmig einen reinen Systemwechsel, der auch die Zweitwohnungen einschliesst, dies einerseits aus verwaltungsökonomischen Gründen, andererseits auch, um Steuerschlupflöcher zu vermeiden. Sie möchte sodann auch auf Bundesebene weiterhin Abzüge für Energiesparen und Rückbauten zulassen (19 zu 4 Stimmen, 2 Enthaltungen), der Ständerat wollte diese Möglichkeit nur auf Kantonsebene beibehalten. Die WAK-N argumentiert, der Gebäudepark in der Schweiz sei relativ veraltet, es sei notwendig, energetische Sanierungen zu fördern. Zudem will die Kommission Abzüge für Instandstellungskosten erlauben (12:10 Stimmen, 2 Enthaltungen). Beim Schuldzinsenabzug plädiert sie für eine grosszügigere Lösung als der Ständerat: Es sollen Abzüge bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein, während der Ständerat sich für eine Grenze von 70 Prozent ausgesprochen hatte. Die Anträge auf eine stärkere Begrenzung der Abzugsmöglichkeit wurden allesamt abgelehnt, auch die beschlossene Variante bedeutet im Vergleich zum geltenden Recht jedoch eine Einschränkung. Aufgrund der relativ grosszügigen Lösung beim Schuldzinsenabzug spricht sich die Kommission für eine Streichung des vorgesehenen Ersterwerberabzugs aus (21:3 Stimmen, 1 Enthaltung), den sie als systemfremd betrachtet. Ein Antrag auf einen Mietzinsabzug zur Entlastung von Mietenden unterlag (10 zu 8 Stimmen, 7 Enthaltungen). Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, einerseits die Kosten der beantragten Gesetzesanpassungen, andererseits auch die Kosten eines Alternativmodells zu rechnen, das darin besteht, den Eigenmietwert auf 60 oder 70 Prozent der Marktmiete zu beschränken. Sie wird im August – im Besitz dieser zusätzlichen Informationen – eine zweite Lesung durchführen und dann auch die beiden Konzepte Systemwechsel bzw. tieferer Eigenmietwert einander gegenüberstellen.

2. Auch die WAK-N unterstützt eine flexibilisierte Leibrentenbesteuerung

Nachdem der Ständerat in der Frühjahrsession nur eine einzelne, rein technische Änderung an der Vorlage des Bundesrates «Bundesgesetz über die Besteuerung von Leibrenten und ähnlichen Vorsorgeformen» (21.077) vorgenommen hatte, hat sich die WAK-N nun damit befasst. Die Vorlage hat zum Ziel, den steuerbaren Anteil von Leibrenten flexibel an das Zinsniveau zu binden, statt das wie bisher 40 Prozent als pauschaler Ertragsanteil besteuert werden. Die Kommission ist mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage eingetreten und hat ihr in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltungen zugestimmt, ohne Differenzen zum Ständerat zu schaffen. Sie schliesst sich den vorgehenden Argumenten an, dass Leibrenten und ähnliche Vorsorgeformen der Säule 3b bei der aktuellen Zinslage zu hoch besteuert würden und dass es überfällig sei, das Besteuerungsniveau anzupassen. Ausserdem sei die Anpassung an das Zinsniveau eine flexible und angemessene Lösung. Bei wieder steigenden Zinsen würde auch die Besteuerung der Leibrenten wieder zu einem höheren Anteil besteuert. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, Leibrenten hätten an Bedeutung verloren, und es wäre nicht verhältnismässig, eine solche Gesetzesänderung vorzunehmen. Die Arbeiten des Parlamentes sollen sich auf die Sanierung der Säulen 1 und 2, die für die Gesamtbevölkerung relevant sind, konzentrieren. Die Vorlage kommt in der Sommersession in den Nationalrat.

3.Kommission will Strafbarkeitslücke im Übernahmerecht schliessen

Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen entschieden, einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Finanzmarktinfrastrukturgesetz. Bestrafung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in öffentlichen Kaufangeboten» (18.489) in eine Vernehmlassung zu schicken. Mit der neu geschaffenen Strafnorm will die Kommission eine Strafbarkeitslücke im Übernahmerecht schliessen und eine Asymmetrie zwischen den Strafbestimmungen für Anbieter und Zielgesellschaften beseitigen. Sie wird die Vernehmlassung in der zweiten Hälfte des Monats Mai eröffnen und dazu eine separate Medienmitteilung veröffentlichen.

4. Mitarbeitende von Start-ups sollen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden

Mit 17 zu 8 Stimmen hat die Kommission einem Antrag zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.442 (Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein) zugestimmt. Gemäss dem angenommenen Wortlaut sollen Mitarbeitende von Start-ups nun nicht nur von der Arbeitszeiterfassung befreit sein, sondern auch vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes ausgenommen werden. Die Kommission hat ihr Sekretariat und die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage und einen erläuternden Bericht auszuarbeiten, um anschliessend eine Vernehmlassung durchführen zu können. Eine Minderheit möchte die parlamentarische Initiative Dobler abschreiben.

5. Kommission verlangt vor einer Änderung der Besteuerungspraxis weitere Abklärungen

Die WAK-N hat die Beratung der Motion 19.4635 (Die Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden) abgeschlossen. Sie hat über einen geänderten Motionstext befunden, der es erlaubt hätte, das Risiko von Dividend Stripping auszuschliessen, diesen jedoch mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit ist nach wie vor der Meinung, es fehlten die Grundlagen für eine informierte Entscheidung zugunsten eines Systemwechsels. Sie hat deshalb ebenfalls mit 14 zu 11 Stimmen ein Kommissionspostulat (22.3396) verabschiedet, das eine Auslegeordnung zu verschiedenen relevanten Fragen verlangt und auch mögliche Lösungen aufzeigen soll.

6.Unschuldsvermutung im Kartellgesetz

Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, die Motion 21.4189 «Untersuchungsgrundsatz wahren. Keine Beweislastumkehr im Kartellgesetz» anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass die Wettbewerbskommission (WEKO) entlastendes Material in ihren Untersuchungen heute zu wenig würdige. Die Motion biete ausserdem einen Anlass, die Strukturen und Abläufe der WEKO zu überprüfen. Aus Sicht der Minderheit ist die Motion überflüssig. Anders als sie suggeriere, habe im Kartellgesetz keine Beweislastumkehr stattgefunden und die Unschuldsvermutung gelte unverändert.

7. «Suisse Secrets» - kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf

Die Kommission hat zum Thema «Suisse Secrets» und Pressefreiheit in Finanzplatzfragen eine Vertretung der Schweizerischen Bankiervereinigung und Experten für Wirtschaftskriminalistik bzw. Medienrecht angehört. In der darauffolgenden Diskussion stiessen Anträge für Vorstösse, die mittels einer Änderung des Bankengesetzes die Pressefreiheit in Finanzplatzfragen stärken wollten, auf keine Zustimmung. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, weil sich die Schweizer Banken über die letzten Jahre in Bezug auf die Prävention von Geldwäscherei und anderen wirtschaftskriminellen Aktivitäten stark weiterentwickelt haben und den internationalen Standards entsprechen. Mit einer Anpassung des Bankengesetzes bestehe das Risiko, dass öffentlichen Vorverurteilungen von Privatpersonen dadurch Vorschub geleistet würde. In der Praxis seien bis anhin noch nie Medienschaffende aufgrund einer Verletzung von Artikel 47 des Bankengesetzes gerichtlich verurteilt worden.

8.Krieg in der Ukraine

Anlässlich der Diskussion einer Reihe von Anträgen für Kommissionsvorstösse im Kontext mit dem Krieg in der Ukraine hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat und die Verwaltung nicht nur die Entwicklung der internationalen Sanktionspolitik intensiv verfolgen, sondern auch prüfen, ob allenfalls Entlastungsmassnahmen für die Wirtschaft und die Bevölkerung notwendig werden. Aus Sicht der Kommission wäre es nicht im Sinne dieser Anstrengungen, wenn sich das Parlament bereits jetzt auf einen bestimmten Bereich, wie z.B. Entlastungen bei der Mineralölsteuer oder den Beitritt zu einer internationalen Taskforce, festlegen würde. Sie lehnte deshalb alle vorliegenden Anträge ab.

9. Weitere Beschlüsse

Schliesslich hat es die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt, der Petition 21.2031 der Frauensession Folge zu geben, die verlangt, dass Arbeitnehmende in Privathaushalten dem Arbeitsgesetz unterstellt werden sollten.

Die Kommission hat am 5./6. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.