Die WAK-S hat die Gesetzesvorlage zur Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens mit einigen Änderungen gegenüber den Beschlüssen des Nationalrats einstimmig angenommen.

​1. Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens

Bereits an der Sitzung vom 29. Juni 2016 ist die Kommission auf die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens (14.093) eingetreten. Nun hat sie die Detailberatung der Gesetzesvorlage mit einigen Änderungsanträgen abgeschlossen und in der Gesamtabstimmung diese einstimmig angenommen.
Anders als der Nationalrat ist die WAK-S einstimmig der Meinung, dass nicht nur die Steuerpflichtigen, sondern auch die Steuerbehörden das Recht haben sollen, eine nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen zu verfügen (Art. 98b DBG und Art. 33c StHG).
In der Frage der Höhe der Bezugsprovision für den Schuldner einer steuerbaren Leistung spricht sich die Kommission mit 5 zu 5 Stimmen, bei Stichentscheid des Präsidenten für die Variante des Bundesrats aus, der 1% des gesamten Quellensteuerbetrags vorgeschlagen hat. (Art. 88 Abs. 4 und Art. 100 Abs. 3 DBG, Art- 37 Abs. 3 StHG). Sowohl ein Antrag auf eine Bezugsprovision von 1-2% als auch die Festsetzung einer Pauschalen durch das EFD wurden knapp abgelehnt. Mit 8 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Streichung von Absatz 5 in Artikel 33 StHG, welcher vorsieht, dass die Kantone die Gemeindesteuerfüsse nach Bestimmungen des EFD ermitteln.
Anders als der Nationalrat möchte die WAK-S mit 9 zu 3 Stimmen den Quellensteuertarif nicht auf den Monatstarif vereinheitlichen, sondern wie heute den Kantonen offen lassen, ob sie mit dem Monatstarif oder dem Jahrestarif arbeiten möchten (Art. 85 Abs. 6 DBG, Art. 33 Abs. 4 StHG). Damit übernimmt die Kommission die föderalistische Position der FDK und der lateinischen Kantone, die bei einer Vereinheitlichung hohen administrativen Aufwand bei der Umstellung des Systems und Probleme mit Grenzgängerabkommen befürchten.
Bezüglich dem Gewinnungskostenabzug für Künstler und Künstlerinnen, Sportler und Sportlerinnen sowie Referenten und Referentinnen spricht sich die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen für eine Pauschale von 35% der Bruttoeinkünfte für Künstlerinnen und Künstler aus und für die anderen beiden Gruppen eine Pauschale von 20%.
Das Geschäft wird in der Herbstsession im Ständerat beraten.

 

2. Unbestrittenes Alkoholgesetz

Mit seiner Botschaft vom 6. April 2016 (16.033) schlägt der Bundesrat eine Teilrevision des Alkoholgesetzes vor, die im Wesentlichen die Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung und die Liberalisierung des Ethanolmarktes vorsieht. Beide Punkte waren bereits im Rahmen der ursprünglich geplanten und in den Räten gescheiterten Totalrevision unbestritten. Nachdem sich der Nationalrat in der Sommersession 2016 oppositionslos für die Teilrevision ausgesprochen hat, beantragt auch die WAK-S ihrem Rat einstimmig Zustimmung zur Vorlage.

 

3. Unterstützung für die Verlängerung des MwSt-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen

Bei der parlamentarischen Initiative „Mehrwertsteuer. Dauerhafte Verankerung des Sondersatzes für Beherbergungsleitungen" (15.410) stimmt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Folgegeben der WAK-N zu. Die Kommission ist sich der aktuell schwierigen Situation im Tourismus bewusst und sieht klaren Handlungsbedarf. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützt allerdings keine dauerhafte Verankerung, sondern lediglich eine Verlängerung des Sondersatzes, der aktuell noch bis Ende 2017 befristet gilt.
Die WAK-N kann nun mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beginnen. Dabei ist sie nicht an den Text der parlamentarischen Initiative gebunden.

 

4. Kommission will weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiterfassung bzw. des Arbeitsgesetzes

Die WAK-S hat sich mit zwei parlamentarischen Initiativen befasst, wovon die eine (16.423) weitergehende Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten und die andere (16.414) eine Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes verlangt. Die Kommission hat beiden Initiativen mit je 10 zu 3 Stimmen Folge gegeben.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, das Arbeitsgesetz von 1964 sei in erster Linie als Fabrikarbeitsgesetz konzipiert, es biete nicht genügend Möglichkeiten für die heutigen Gegebenheiten der Arbeitswelt und solle an die heute gelebte Realität angepasst werden. Die Anfang Jahr in Kraft getretenen Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung seien nicht ausreichend, die Lohngrenze sei zu hoch, es könnten auch nicht alle Branchen die neuen Bestimmungen nutzen.
Die Minderheit argumentiert, es gebe auch mit den geltenden Bestimmungen ausreichend Möglichkeiten für eine flexible Arbeitszeitgestaltung, sie seien den Unternehmen aber möglicherweise zu wenig gut bekannt. Sie sieht keinen Handlungsbedarf. Sie fürchtet vielmehr, die Arbeitnehmenden hätten bei einer Annahme zu wenig Schutz, und will den beiden Initiativen deshalb keine Folge geben.
Die beiden Initiativen gehen nun an die WAK-N, die WAK-S braucht vor einer allfälligen Umsetzung die Zustimmung ihrer Schwesterkommission.

 

5. Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, den Standesinitiativen 12.300 und 13.310, welche den Abbruch der Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich verlangen, keine Folge zu geben.
Die Kommission hat des Weiteren einstimmig ein Kommissionspostulat (16.3625) verabschiedet, welches vom Bundesrat einen Bericht über die mit neuen internetgestützten Formen der touristischen Beherbergung (z. B. AirBnB) unvereinbaren Bundesnormen verlangt.
Ebenfalls einstimmig angenommen wurde die Motion 15.3551 Noser „Bürokratieabbau. Anhebung des Mindestzolls", welche die Regulierungskosten für Unternehmen beim Zoll senken möchte. Einstimmig abgelehnt wurde hingegen die Motion 13.3868 Noser „Moderate Erweiterung der Erlassmöglichkeiten beim Zoll und bei der Einfuhrsteuer", da diese bereits mit der Teilrevision des Zollgesetzes (15.029) umgesetzt wurde.

 

Die Kommission tagte 18. August 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern.