Die Kommission hat sich mit den verbleibenden Differenzen im indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» (24.026) befasst. Sie beantragt in zwei von drei Fragen, an den Beschlüssen des Ständerates festzuhalten, in der Frage des Tarifs will sie sich hingegen dem Nationalrat anschliessen. Ausserdem empfiehlt die Kommission die Steuergerechtigkeits-Initiative knapp zur Annahme.

Nach der Beratung der Vorlage durch den Nationalrat bestanden in drei zentralen Fragen Differenzen zwischen den beiden Räten: bei der Ausgestaltung des Tarifs, bei der Möglichkeit, die kinderbezogenen Abzüge auf den anderen Ehepartner zu übertragen, und bei den Bestimmungen zu Revision, Nachsteuer und Auskunftsrecht. Die Kommission hat sich noch einmal intensiv mit diesen Fragen und den jeweiligen Konsequenzen auseinandergesetzt. In der Frage des Übertrags der kinderbezogenen Abzüge, die bei Ehepaaren mit sehr ungleicher Einkommensverteilung ins Leere fallen würden, beantragt sie mit 7 zu 6 Stimmen, am früheren Entscheid des Ständerates festzuhalten und den Übertrag zu ermöglichen, dafür aber die Kinderabzüge auf 10'700 Franken zu beschränken. In der Frage des Tarifs hingegen beantragt die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten (6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung), sich dem Nationalrat anzuschliessen. Zu beiden Themen liegen Minderheitsanträge vor. Bei den Verfahrensbestimmungen hat die Kommission sich einstimmig entschieden, am Konzept des Ständerates festzuhalten, wenn auch mit einigen Anpassungen.
Die Anträge der Kommission hätten gegenüber dem Beschluss des Nationalrates zusätzliche Einnahmenausfälle von rund 130 Millionen Franken zur Folge.

Nach der Beratung des Gegenentwurfs hat die Kommission sich mit der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» befasst und beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Das Geschäft kommt in die Sommersession und soll dann auch abgeschlossen werden.

Ja zu einem Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative

Einstimmig beantragt die Kommission, der Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» (24.063) einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eintreten auf den direkten Gegenentwurf, mit dem heute bereits geltende Gesetzesbestimmungen weitgehend unverändert auf Verfassungsstufe gehoben werden sollen, war unbestritten. Die Kommission unterstützt den vom Bundesrat vorgeschlagenen Gegenentwurf unverändert und schafft somit eine Differenz zum Nationalrat, der in Artikel 99 den Begriff «Schweizerfranken» anstelle von «Franken» in die Bundesverfassung einführen wollte. Die Kommission lehnt dies mit Verweis auf die begriffliche Kohärenz der Gesetzgebung einstimmig ab und weist darauf hin, dass der Begriff «Franken» traditionell auf den Banknoten verwendet wird. Das Geschäft wird in der Sommersession im Ständerat behandelt.

Zollgesetz: auch im letzten offenen Punkt Zustimmung zum Nationalrat

An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission praktisch alle Differenzen im Geschäft 22.058 (Zollgesetz) ausgeräumt (vgl. Medienmitteilung vom 25. März 2025​), offen geblieben ist einzig die Differenz im Alkoholgesetz. Einig ist man sich darin, dass es bei der Besteuerung von Spirituosen bei der Einfuhr keine Praxisänderung geben soll, die Folgen der geplanten Gesetzesänderung bleiben jedoch trotz einer neuen Notiz der Verwaltung umstritten. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission schliesslich mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat angeschlossen. Das Geschäft kommt in die Sommersession, seine Beratung wird dann auch abgeschlossen.

Internationaler automatischer Informationsaustausch: Aktualisierung des Standards und Ausweitung auf Kryptowerte

Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 24. März 2025 auf die Vorlage des Bundesrates zur Anpassung des internationalen automatischen Informationsaustausches (25.029) eingetreten war (vgl. Medienmitteilung), stand nun die Detailberatung der beiden Entwürfe an.

Die Kommission beantragt im Wesentlichen, der Vorlage des Bundesrates zu folgen. Einzig die Ausweitung der Strafbarkeit auf fahrlässiges Handeln bei den Bestimmungen zur Verletzung der Melde-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten (Art. 32 und 32a AIA-Gesetz) geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Um die Wirksamkeit des Gesetzes zu gewährleisten, beantragt eine Minderheit indessen, dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen. In der Gesamtabstimmung stimmt die WAK-S beiden Entwürfen mit 11 zu 2 Stimmen zu. Mit 11 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen spricht sie sich ausserdem für die vorläufige Anwendung der völkerrechtlichen Grundlagen aus, damit beide Regelwerke gemäss dem multilateral vereinbarten Zeitplan per 1. Januar 2026 umgesetzt werden können. Das Geschäft kommt in die Sommersession.

Weitere Beschlüsse

Mit 7 zu 5 Stimmen beantragt die WAK-S, die Motion Schaffner 23.3783 («Brenn- und Treibstoffbesteuerung nach Energiegehalt») in einen Prüfauftrag an den Bundesrat umzuformulieren. Dieser soll in die vom Bundesrat ohnehin geplante Prüfung von Förderungsmöglichkeiten für Methanol einfliessen.

Die Motion Z’graggen 24.3614 («Steuerliche Anreize für den Schutz der Biodiversität. Naturnahe Gestaltung fördern und Vielfalt stärken») beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abzulehnen. Der vorgeschlagene Steuerabzug wäre aus ihrer Sicht wenig effizient und würde zu Mitnahmeeffekten und Mindereinnahmen für die öffentliche Hand führen.

Die Kommission hat am 22. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) in Bern getagt.