Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat von der Stellungnahme des Bundesrates zum Geschäft 21.403 Kenntnis genommen und die eigene Vorlage nochmals beraten. Sie hält in den grossen Zügen an der eigenen Vorlage fest, möchte aber einen Schritt auf den Bundesrat zugehen und den Geltungsbereich des Gesetzes auf die institutionelle Kinderbetreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe beschränken.

In diesem Punkt folgt die Kommission damit auch einer bisherigen Minderheit: Neu soll der Geltungsbereich auf die institutionelle Kinderbetreuung ab Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit der Primarstufe eingeschränkt werden und nicht mehr die gesamte obligatorische Schulzeit umfassen. Diesen Beschluss hat sie mit 16 zu 9 Stimmen gefällt. Bei der Festlegung der Höhe des Bundesbeitrags hält die Kommission am eigenen Entwurf fest und lehnt den Antrag des Bundesrates, diesen fix auf 10 % zu legen, ab. Schliesslich lehnt die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen den Antrag des Bundesrates ab, Art. 196 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) dahingehend anzupassen, dass der Prozentsatz des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gesenkt wird. Hingegen möchte die Mehrheit neu, dass zur Finanzierung des Bundesbeitrags insbesondere die Einnahmen aus dem Anteil des Rohertrags der Ergänzungssteuer aus der OECD-Steuerreform verwendet werden (Beschluss mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine Minderheit lehnt dies ab.

Eine neue Minderheit will den Elternbeitrag an einen Verpflichtungskredit knüpfen und keine neue gebundene Ausgabe schaffen (Antrag abgelehnt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung), eine weitere Minderheit möchte für die Programmvereinbarungen 112 Millionen statt 224 vorsehen (Antrag abgelehnt mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Die Vorlage wird in der Frühjahrssession im Nationalrat behandelt.

Im Rahmen der Behandlung des Geschäfts hat die Kommission beschlossen, einen Bericht zum Zusammenhang von familienergänzender Kinderbetreuung und der Erwerbstätigkeit von Müttern zu veröffentlichen (siehe Website der WBK).

ADHS – mehr Dokumentation, Koordination und Sensibilisierung

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Herzog Verena 19.4283 über die Möglichkeiten, die Resultate des Projekts FOKUS zur Förderung von Schulkindern mit einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) in die Ausbildung von Lehrkräften einzubinden, sowie von den Massnahmen, die im Bereich der Lehrerausbildung ergriffen wurden und unter anderem auch eine Einbindung der Eltern vorsehen. Sie begrüsst den multimodalen Ansatz der Expertengruppe ADHS.

Zur Vertiefung des Themas hat die Kommission die Expertengruppe ADHS, die Kammer Pädagogische Hochschulen von Swissuniversities, die ADHS-Organisation Elpos sowie Mitarbeitende des Forschungsprojekts FOKUS angehört.

In den Augen der Kommission ist es notwendig, die verschiedenen Akteure stärker zu sensibilisieren und deren Zusammenarbeit auszubauen. Aus diesem Grund fordert die Kommission den Bundesrat mittels Schreiben einstimmig auf, eine landesweite Präventionskampagne zum Thema ADHS zu lancieren. Sie will so für mehr Dokumentation für Fachpersonen, einen Ausbau der Unterstützungsangebote im Bereich der Prävention und eine bessere Koordination und Vernetzung der verschiedenen Akteure sorgen.

Schutzplätze für gewaltbetroffene Minderjährige und junge Erwachsene

Die Kommission hat den Bericht in Erfüllung des Postulats 19.4064 betreffend gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen zur Kenntnis genommen und die Problematik im Rahmen einer Anhörung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), der Dachorganisation Frauenhäuser, des Netzwerks der Istanbul-Konvention und des Mädchen*Hauses Zürich vertieft.

Im Anschluss daran hat die Kommission beschlossen, das Postulat 23.3016 einzureichen, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eingehend zu analysieren, in welchen Regionen sich welche Angebote für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen bestehen, und die Zielgruppe differenziert festzulegen. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass dieser Bereich in der Kompetenz der Kantone liegt und eine weitere Studie nicht nötig ist.

Finanzielle Unterstützung für Dachorganisationen zur Förderung der Gleichstellung

Bei der Beratung der Petition 21.2034 der Frauensession 2021, welche die Schaffung eines Bundesamtes für Gleichstellung verlangt, hat die Kommission das Anliegen diskutiert und dabei die Situation in den anderen OECD-Ländern analysiert. Sie hat die Gelegenheit genutzt, um sich mit der für Sozialpolitik zuständigen OECD-Direktion auszutauschen. Die Diskussionen haben zur Annahme einer Motion (23.3017) geführt, die den Bundesrat beauftragt, das Gleichstellungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Dachorganisationen zur Förderung der Gleichstellung von Bundesbeitragen profitieren. Die Kommissionsminderheit lehnt diese zusätzliche Finanzierung ab.

Am Rande der Sitzung hat die Kommission hat eine formelle Anpassung an ihrem Beschluss vom 19. Januar 2023 zum Geschäft 22.076 n Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025-2029. Verpflichtungskredite vorgenommen (eine aktualisierte Fahne wird auf parlament.ch abrufbar sein).

Die Kommission hat am 16./17. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne, NE) in Bern getagt.