Die WBK-N hat sich über den Stand der geplanten Assoziierung der Schweiz an Erasmus+ informieren lassen. Damit leitet sie die erste Diskussion im Hinblick auf die Beratung des Pakets Schweiz–EU.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat sich an ihrer jüngsten Sitzung mit der geplanten Assoziierung der Schweiz am EU-Förderprogramm Erasmus+ befasst.

Zu diesem Anlass liess sich die Kommission von der Verwaltung über den aktuellen Stand der Arbeiten zur Teilnahme der Schweiz am Programm informieren und klärte offene Fragen. Zudem informierte sich die Kommission über das Verhältnis von Erasmus+ zu den laufenden Arbeiten des Bundesrates im Zusammenhang mit dem Paket Schweiz–EU, zur kommenden Botschaft sowie zur bevorstehenden Behandlung des Pakets durch den Ständerat.

Gestützt auf diese Ausführungen führte die Kommission eine vertiefte Diskussion. Dabei wurden namentlich die organisatorische und zeitliche Ausgestaltung einer Assoziierung sowie deren finanzielle Auswirkungen erörtert. Ebenso wurde die Rolle von Erasmus+ im Gesamtkontext des Pakets Schweiz–EU betont. Die Kommission betonte die Bedeutung von Erasmus+ als Investition in die Ausbildung von Studierenden und Lehrenden. Hervorgehoben wurde zudem, dass das Programm insbesondere auch Absolvierenden einer Berufslehre wertvolle Chancen eröffnet.

Im Rahmen dieser Debatte behandelte die Kommission auch die Standesinitiativen 24.324 (St. Gallen), 24.327 (Thurgau), 25.302 (Basel-Stadt) und 25.307 (Basel-Landschaft). Diese verlangen, dass die Bundesversammlung den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zur Finanzierung von Erasmus+ vorzulegen. Die Kommission hielt fest, dass die Standesinitiativen angesichts der laufenden Arbeiten ein politisches Signal zugunsten von Erasmus+ darstellen. Die Kommission gab den Standesinitiativen in globo mit 16 zu 6 Stimmen (ohne Enthaltungen) Folge. Diese gehen nun zurück an die zuständige Kommission des Ständerates.

Kommission spricht sich für Zugang zu MUF für alleinstehende Frauen aus

Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, sechs gleichlautende parlamentarischen Initiativen (25.415; 25.416; 25.417; 25.418; 25.419; 25.420) Folge zu geben, die verlangen, dass alleinstehenden Frauen Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung (MUF) gewährt wird. Mit der Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) sollen unverheiratete Frauen in der Schweiz legal Zugang zu Verfahren der MUF erhalten, wobei die Leihmutterschaft verboten bleibt.

Die Schweiz gehört zu den letzten westeuropäischen Ländern, in denen die MUF für alleinstehende Frauen verboten ist. In den Augen der Kommission zwingt dies die Frauen, für ihren Kinderwunsch ins Ausland zu reisen oder auf informelle Lösungen zurückzugreifen, was gesundheitliche und rechtliche Risiken birgt. Die Kommission anerkennt, dass sich viele finanziell unabhängige Frauen heute bewusst dafür entscheiden, alleinerziehende Mütter zu werden, und ist der Meinung, dass dieser gesellschaftlichen Realität im Recht Rechnung zu tragen ist. Mit der vorgeschlagenen Änderung wird gewährleistet, dass die Kinder dieser Mütter die gleichen Rechte haben wie Kinder, die in der Schweiz durch Samenspende gezeugt werden (namentlich das Recht auf Auskunft über ihre Herkunft). Darüber hinaus wird die soziale Unfruchtbarkeit wie bei lesbischen Paaren anerkannt und wird sichergestellt, dass die Zeugung in der Schweiz unter sicheren und würdigen Bedingungen stattfindet. Die parlamentarischen Initiativen gehen nun an die Schwesterkommission des Ständerates.

Kommission spricht sich erneut für Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen aus

Die Kommission hält mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung an der von ihr vorgeschlagenen Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Einzellen fest und beantragt ihrem Rat deshalb, der Initiative 25.405 im Rahmen des Zustimmungsverfahrens Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Übergangsregelung, die vorsieht, dass kryokonservierte Eizellen über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus aufbewahrt werden dürfen. Diese Regelung soll bis zum Abschluss der laufenden Revision des Fortpflanzungsmediz​ingesetzes (FMedG) und für alle bereits eingefrorenen Eizellen gelten. Die WBK-S hatte im Rahmen der Vorprüfung mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben.

Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention

Die Kommission zeigt sich besorgt über die Ausbreitung gewisser Tierseuchen – namentlich der Afrikanischen Schweinepest und der Lumpy-Skin-Krankheit (Lumpy Skin Disease, LSD) – in Nachbarländern und hat sich deshalb über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich und die Entscheide des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zum Schutz der Schweizer Viehbestände informieren lassen.

Da die Massnahmen des Bundes zwar notwendig, für die betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter aber mit hohen Kosten verbunden sind, ist die Kommission der Meinung, dass diese Personen angemessen entschädigt werden sollten, namentlich, um dafür zu sorgen, dass diese die Massnahmen besser akzeptieren und einhalten. In den Augen der Kommission ist die Entschädigung für Präventionsmassnahmen und deren Folgen für den Bund weniger kostspielig als die Bekämpfung eines Epidemieausbruchs. Aus diesen Gründen hat sie einstimmig die Motion 26.3022 («Förderung und Unterstützung der Tierseuchenprävention») beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, dringend die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Bund die betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter für Einkommensausfälle und Mehrkosten entschädigen kann, die diesen durch Präventivmassnahmen der Veterinärbehörden gegen hochansteckende Tierseuchen entstehen.

Die Kommission hat am 26. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Roman Hug (V, GR) in Bern getagt.