Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates ist der Auffassung, dass die Einführung eines obligatorischen Praktikums als Eignungsnachweis für ein Medizinstudium weder nützlich noch notwendig ist. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig, die Motion 15.3687 n Mo. Nationalrat (Humbel). Praktikum als Eignungstest für das Medizinstudium abzulehnen.

​Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung mit der Motion 15.3687 befasst, die eine Änderung der derzeitigen Praxis bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin verlangt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, zusammen mit den Kantonen die Möglichkeit zu prüfen, ein Praktikum als Ersatz oder in Ergänzung der aktuellen Eignungstests einzuführen. Künftig soll die Eignung nicht mehr nur von den intellektuellen Fähigkeiten, sondern auch von den praktischen Fähigkeiten abhängig sein, indem die Sozialkompetenz und die emotionale Intelligenz bei der Beurteilung einbezogen werden. Der Nationalrat hatte diese Motion in der Sommersession mit grosser Mehrheit angenommen.

Die WBK-S hat in diesem Zusammenhang den Luzerner Regierungsrat Reto Wyss als Vertreter der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK), die Rektorin der Universität Lausanne, Nouria Hernandez, als Vertreterin der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) und alt Nationalrätin Yvonne Gilli als Vertreterin der FMH angehört.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Sozialkompetenz überaus wichtig bei der Ausübung eines medizinischen Berufs ist, allerdings – wie bei anderen Berufen auch – fester Bestandteil der Ausbildung ist und sein muss. Die Idee eines obligatorischen Praktikums vor dem Ausbildungsbeginn überzeugt die Kommission nicht, insbesondere da es ihr finanziell und organisatorisch kaum machbar erscheint, genügend Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Ausserdem würde dadurch die Ausbildungszeit verlängert und es bestünde die Gefahr, dass die Auswahl verstärkt nach subjektiven Kriterien erfolgt. Die Kommission beantragt deshalb einstimmig, die Motion abzulehnen.

17.313 s Kt.Iv. SO. Verringerung von Lebensmittelverlusten und 17.3272 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Mit einer Regulierungsreduktion die Nahrungsmittelverschwendung vermeiden

Die Kommission ist wie die Urheberinnen und Urheber der Standesinitiative und der Motion der Überzeugung, dass die Nahrungsmittelverschwendung verringert werden sollte. Dieses Ziel kann in ihren Augen allerdings weder über strengere Vorgaben für die Hersteller- und Verteilbetriebe sowie für die Gastronomie noch über eine Deregulierung erreicht werden. Die WBK-S hat Kenntnis genommen von den Massnahmen, welche die Produzenten, der Detailhandel und die Behörden bereits ergriffen haben.
Der Bund hat sich 2015 mit seinem Beitritt zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verpflichtet, dazu beizutragen, dass die pro Kopf anfallenden Nahrungsmittelabfälle im Einzelhandel und bei den Konsumentinnen und Konsumenten bis 2030 weltweit halbiert werden. Da das Initiativanliegen in ihren Augen somit bereits in Umsetzung begriffen ist, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, der Standesinitiative 17.313 keine Folge zu geben und die Motion 17.3272 abzulehnen.
Da die Kommission die geplanten Massnahmen sehr begrüsst, die Entwicklung in diesem Bereich aber dennoch aufmerksam verfolgen möchte, hat sie mit 6 zu 2 bei 1 Enthaltung beschlossen, das Postulat 17.3966 (Zwischenbilanz der Agenda 2030) einzureichen, welches verlangt, bis spätestens in fünf Jahren einen Bericht über die Massnahmen vorzulegen, die zur Erreichung des Ziels 12 «Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen» der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ergriffen wurden.

Kein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, die Motion 15.3832 n Mo. Nationalrat (Aebischer Matthias). Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte zur Ablehnung zu empfehlen. Die Motion verlangt, ein grundsätzliches Importverbot für Produkte zu erlassen, die mit als tierquälerisch zu bezeichnenden Methoden erzeugt wurden.
Die Kommission hat sich unter anderem durch den Beizug von Vertretern der betroffenen Kreise (Schweizer Tierschutz, Schweizer Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband) mit der grundsätzlichen Frage befasst, was unter «tierquälerisch erzeugt» zu verstehen ist und welche Produkte durch ein generelles Verbot betroffen wären. Die Mehrheit der Kommission zeigt Verständnis für den tierschützerischen Grundgedanken des Anliegens und unterstützt die Stossrichtung der Motion. Die vielseitige Beleuchtung der Thematik ergab jedoch, dass die Überweisung der Motion von der Nahrungsmittelproduktion über die Textilbranche bis zur Uhrenindustrie massive Konsequenzen hätte für eine Vielzahl von Branchen. Überdies scheint unklar, ob sich durch eine solche einseitige Regulierung das Wohl der Tiere massgeblich verbessern liesse. Die Kommission ist deshalb skeptisch gegenüber der Umsetzbarkeit der Motion und erachtet eine umfassende Importüberwachung sowie eine Überwachung aller Produktionsmethoden im Ausland weder als realisierbar noch als zweckmässig. Handlungsbedarf sieht die Kommission bei den bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die es konsequent umzusetzen gilt, namentlich im Bereich der Deklarationspflicht. Sie hat deshalb mit 9 zu 1 Stimme beschlossen, dem Ständerat zu beantragen, ein Postulat zu überweisen (17.3967 Po. WBK-SR: Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln), das vom Bundesrat verlangt, die konkreten Massnahmen dazu in einem Bericht aufzuzeigen.

16.319 s Kt.Iv. TG. Gentechfreie Schweizer Landwirtschaft

Die Bundesversammlung hatte in der Sommersession im Rahmen des Geschäfts 16.056 (Gentechnikgesetz. Änderung) beschlossen, das Gentech-Moratorium um vier Jahre zu verlängern. Die Kommission hat nun Kenntnis genommen von den Erwägungen der Vertreter des stark landwirtschaftlich geprägten Kantons Thurgau, in dem die Weiterführung des Moratoriums nicht in Frage gestellt wird. Dessen Forderung nach einem Totalverbot oder einem zehnjährigen Moratorium geht der WBK-S allerdings zu weit, unter anderem weil so allfälligen Fortschritten in der wissenschaftlichen Forschung nicht Rechnung getragen werden könnte. Deshalb beantragt sie mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.

Ferner hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über die Herausforderungen der Digitalisierung für Bildung und Forschung in der Schweiz. Sie hat ihre Absicht unterstrichen, die digitalen Entwicklungen in den Bereichen Ausbildung, Forschung und Innovationsförderung aufmerksam zu verfolgen.

In Anwesenheit des Präsidenten der Kammer Pädagogische Hochschulen von swissuniversities, Hans-Rudolf Schärer, hat die Kommission zudem von der Strategie der Pädagogischen Hochschulen 2017-2020 Kenntnis genommen. Mit Interesse hat Sie sich zudem von der Rektorin der Pädagogischen Hochschule Thurgau, Priska Sieber, über die Eigenheiten der Pädagogischen Hochschule Thurgau informieren lassen und die Gelegenheit genutzt, um sich mit den aktuellen Herausforderungen in diesem Bereich der Schweizer Hochschullandschaft zu befassen.

Anlässlich der Auswärtssitzung hat sich die Kommission mit der Thurgauer Regierungsrätin Monika Knill, mit dem Präsidenten der Gemeinde Ermatingen sowie mit weiteren KantonsvertreterInnen ausgetauscht.

Die Kommission hat am 12./13. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) in Lilienberg (TG) getagt.