Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, auf die Vorlage (17.047 s) einzutreten. Sie unterstützt im Grundsatz die vom Bundesrat vorgebrachten gesetzlichen Massnahmen zur Verwirklichung der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Kommission wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung führen.

Die Kommission hat in einer intensiv geführten Eintretensdebatte die vom Bundesrat vorgetragenen Vorteile einer gesetzlichen Verpflichtung der Unternehmen zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse erörtert. Um die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu verwirklichen, sieht der Bundesrat vor, Unternehmen mit fünfzig oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine solche Analyse durchzuführen und durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Zudem sollen die Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Resultate der Analyse informieren.

Die Mehrheit beantragt dem Rat, auf die Vorlage einzutreten. Die in den letzten Jahren mitunter vom Bund unterstützten freiwilligen Massnahmen seien gescheitert und der bundesrätliche Gesetzesentwurf stelle eine pragmatische und wenig bürokratische Lösung dar, um die Lohndiskriminierung zwischen den Geschlechtern wirksam zu bekämpfen. Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verweist auf die zwar langsame, aber erwiesenermassen gestiegene Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen und lehnt aus grundsätzlichen arbeitsmarktpolitischen Überlegungen eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Lohngleichheitsanalysen ab.

Die Kommission wird die Detailberatung an der kommenden Sitzung führen.

Verlängerung der Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Zustimmung zur parlamentarischen Initiative 17.497 n der Schwesterkommission

Die Kommission hat mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 17.497 n Pa.Iv. WBK-NR. Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogrammes des Bundes ihrer Schwesterkommission zuzustimmen (zum Entscheid der WBK-N siehe Medienmitteilung vom 10. November 2017). Die Kommission hat den weiterhin bestehenden Bedarf nach Plätzen sowohl im Bereich der schulergänzenden Betreuung als auch im Bereich der vorschulischen familienergänzenden Betreuung zur Kenntnis genommen und unterstützt deshalb das Anliegen, die bis am 31. Januar 2019 befristeten Finanzhilfen des Bundes zu verlängern.

Die WBK-N kann damit die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative aufnehmen.

Die Kommission hat am 19. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (RL, ZH) und teilweise im Beisein der Bundesrätin Simonetta Sommaruga in Bern getagt.