Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 25. November 2020 die Vorlage zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (20.084) beraten. Sie befürwortet den Beschluss des Bundesrates, 115 Millionen Franken als A-fond-perdu-Beiträge an die professionellen und halbprofessionellen Sportklubs zu zahlen.

Die Kommission hat sich mit mehreren Anträgen befasst, die Bereiche in ihrer Zuständigkeit – namentlich Sport, Kultur und Innovation – betreffen:

  • Betreffend A-Fonds-perdu-Beiträge sieht der Bundesrat vor, die Klubs zu verpflichten, jeden einzelnen Salär über jährlich 148 200 Franken zu senken. Die Kommission hat mit 7 zu 5 Stimmen einen Antrag angenommen, dass der Durchschnitt der Einkommen über jährlich 148 2000 Franken (bis maximal UVG-pflichtigem Lohn) um 20 Prozent gesenkt wird. Mit dieser Lösung sollen die Klubs etwas mehr Flexibilität für die Lohnsenkung bekommen.
  • Bei den Kurzarbeitsentschädigungen beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen, die Rückwirkung zum 1. September 2020 auch auf die Arbeitnehmenden mit befristeten Verträgen auszudehnen.
  • Im Weiteren hat sie mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag angenommen, wonach der Bundesrat vom Arbeitslosenversicherungsgesetz abweichende Bestimmungen für Versicherte in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erlassen kann.
  • Der Antrag, wonach die von Innosuisse ausgewählten Projekte vollständig über den Beitrag des Bundes finanziert werden können, wurde mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Die Anträge sind Gegenstand eines Mitberichts an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S). Die Vorlage wird von beiden Räten zu Beginn der Wintersession behandelt.

Die Kommission hat am 25. November 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) in Bern getagt.