Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 17. und 18. Juni 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 (BFI-Botschaft, 24.031) gestartet. Die Kredite der BFI-Botschaft sollen für Massnahmen in den Bereichen Berufsbildung, Weiterbildung, Hochschulen sowie Forschungs- und Innovationsförderung eingesetzt werden.

Die inhaltliche Stossrichtung der Botschaft wurde insgesamt begrüsst und damit sich die Kommission selbst ein Bild machen konnte, wurden die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK),

 swissuniversities, der ETH-Rat und «Switzerland Innovation» angehört.

Die Kommission diskutierte mit der EDK über die Wichtigkeit der Grundbeiträge, welchen in finanziell schwierigen Situationen des Bundeshaushaltes, Vorrang gegenüber den Projektbeiträgen gelassen wurde. Wie auch schon in der Schwesterkommission, wurde über Projektbeiträge an «viamia» und die Aufteilung der Kantone und des Bundes zur Finanzierung dieses Projekts diskutiert. Zudem wurde der 25 Prozent-Richtwert der Bundesbeiträge für die Berufsbildung besprochen, welcher, je nach Berechnungsgrundlage, in der BFI-Botschaft 2025-2028 eingehalten wird.

Der ETH-Rat klärte die Kommission über ihre Position zu einer Erhöhung der Semestergebühren für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer auf. Sie informierte die Kommission, dass Studierende aus dem Ausland vor allem auf Master- und Doktorandenstufe an der ETH studieren würden und die Mehrheit nach erfolgter Ausbildung in der Schweiz wohnen bleibt.

Die Schweiz soll in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben und dafür beantragt der Bundesrat rund 29.2 Milliarden Franken für die nächsten vier Jahre. Der Nationalrat hat die Kredite der Botschaft in der Sommersession um 152.2 Millionen erhöht.

Die Kommission ist auf die insgesamt 16 Entwürfe in der Botschaft einstimmig eingetreten; genauer handelt es sich um 4 Bundesgesetze 12 Bundesbeschlüsse, und sie hat die Detailberatung der 4 Gesetzesentwürfe vorgenommen. Dabei hat sie mit 6 zu 5 Stimmen, ohne Enthaltung, beantragt, dass beim ETH-Gesetz die Studiengebühren für Bildungsausländerinnen und –ausländer um mindestens das Zweifache erhöht werden müssen. Damit hat sie den Mindestansatz ein wenig tiefer gelegt als die vom Nationalrat beschlossene dreifache Erhöhung. Eine Minderheit möchte beim Vorschlag des Nationalrates bleiben. Eine weitere Minderheit möchte dem ETH-Rat die Möglichkeit geben, um das Drei- bis Fünffache zu erhöhen. Schliesslich möchte eine Minderheit die Autonomie der ETH bei der Festsetzung von Studiengebühren beibehalten und schlägt daher vor, sich an das geltende Recht zu halten und in diesem Bereich nicht gesetzgeberisch tätig zu werden.

Weiter stellte «Switzerland Innovation» die 6 Innovationsparks in der Schweiz vor und zeigten ihre Innovations- und Technologieschwerpunkte sowie die Bedeutung der Vorbehaltfläche für die Innovationsparks auf. Es gab eine Diskussion zur Subsidiarität des Bundes über die Innovationspärke und schlussendlich hat die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen beantragt, die Möglichkeit von Bundesbeiträgen für die bezugsbereiten Geschossflächen, welche vom Nationalrat angenommen wurden, abzulehnen und beim geltenden Recht zu bleiben.

Weiter hat die Kommission ein Postulat 24.3808 «Aktualisierung der Daten über den Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen» verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht mit aktualisierten Daten zu verfassen.

Die Kommission wird die Detailberatung der BFI-Botschaft an ihrer Augustsitzung weiterführen.

Sachplan des Bundes für ​​die Weiterentwicklung des CERN

Die Kommission hat zudem das Geschäft 24.029 («Förderung der Forschung und der Innovation [Sachplan und Plangenehmigungsverfahren]») vorberaten.

Der entsprechende Entwurf sieht die Gesetzesänderungen vor, die nötig sind, damit der Bundesrat einen Sachplan des Bundes zum CERN ausarbeiten kann, der eine bessere Begleitung der Projekte dieser Forschungseinrichtung durch die Schweiz ermöglicht. Dieses Vorgehen, das ausnahmsweise für den Sonderfall CERN zur Anwendung kommt, soll es insbesondere ermöglichen, den Infrastrukturbedürfnissen dieser internationalen Einrichtung Rechnung zu tragen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Sachplan mit den Zielen der Schweizer Forschungs-, Gaststaaten-, Umwelt- und Raumplanungspolitik im Einklang steht. Die Kommission unterstützt den Entwurf einstimmig. Sie verweist auf die Bedeutung des CERN für die Grundlagenforschung und die besondere Rolle, welche die Schweiz in dieser internationalen Einrichtung seit deren Gründung im Jahr 1954 einnimmt. Ferner hebt sie hervor, dass das CERN ein Exzellenzzentrum der europäischen Forschung ist. Nach Auffassung der Kommission macht es die vorgeschlagene Änderung möglich, dass – unter Wahrung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen – auf einem Gebiet, das teils zur Schweiz und teils zu Frankreich gehört, mit finanzieller Beteiligung von 23 Ländern neue Forschungsinfrastrukturen gebaut werden können.

Keine Aufhebung des N​​umerus clausus für Medizinstudierende

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion 23.3293 «Numerus clausus. Schluss mit dem Ausschluss von Medizinstudierenden aufgrund anderer Kriterien als Kompetenzen und Qualität» abzulehnen.

Die Kommission erachtet die Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für die Zulassung zum Medizinstudium als wichtiges Kriterium. Noch wichtiger ist, dass Personen ausgewählt werden, die über die notwendigen Kompetenzen für die Ausübung des Arztberufs verfügen.

Die WBK-S anerkennt, dass die Überlegungen zum Ausbildungsmodell und zur Stärkung der klinischen Kompetenzen vertieft werden müssen. Ihrer Meinung nach muss die Verbesserung der Bedingungen am Ende der Ausbildung und danach im Vordergrund stehen. Eine Änderung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie eine Anpassung des Auswahlverfahrens würde nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Situation führen und würde zusätzliche finanzielle Beiträge erfordern. Die Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und die Ausbildung neuer Ärztinnen und Ärzte stärken muss, anstatt dass eine beträchtliche Anzahl von im Ausland ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten eingestellt wird. Sie beantragt daher die Annahme der Motion.

Besonderheiten vo​n Eseln, Maultieren und Mauleseln werden künftig besser berücksichtigt

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Änderung der Artikel 59 ff. der Tierschutzverordnung (TSchV). Sie ist zum Schluss gekommen, dass das Anliegen der Motion 22.3952 «Den Besonderheiten von Eseln, Maultieren und Mauleseln in der Tierschutzverordnung Rechnung tragen» mit dem Inkrafttreten der Revision der Verordnung erfüllt wird, und hat deshalb einstimmig beschlossen, die Motion abzulehnen.

Keine spezifische V​ereinbarung zum Ausbau der Zusammenarbeit mit Taiwan in den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur

Die Kommission hat die Motion 22.3713 («Die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technologie, Innovation und Kultur mit Taiwan festigen und vertiefen») vorberaten. In diesem Zusammenhang weist sie darauf hin, dass die Schweiz in der Forschung und der Kultur bereits mit Taiwan zusammenarbeitet. Die Schweiz anerkennt Taiwan nicht als unabhängigen Staat, wodurch sie keine offiziellen Beziehungen mit Taiwan pflegt und keine bilateralen Abkommen mit dem Land geschlossen hat.

Die Motion verlangt, dass zwischen dem «Trade Office of Swiss Industries, Taipei» und der «Taipei Cultural and Economic Delegation in Switzerland» eine Vereinbarung unterzeichnet wird, um die Beziehungen in den genannten Bereichen zu vertiefen. In den Augen der Kommission bringt eine solche Vereinbarung keinen Mehrwert, da die Zusammenarbeit bereits gestützt auf die bestehenden Grundlagen ausgebaut werden kann. Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 17./18. Juni 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parme​lin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.