Am 13. Oktober 1918 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative für die Proporzwahl des Nationalrates an. Entscheidend geprägt hat die Umsetzung des neuen Wahlrechts der Zürcher Jurist und SP-Politiker Emil Klöti. Die damals im Proporzgesetz festgelegten Regeln gelten fast unverändert bis heute.

Foto: Stadtarchiv Zürich 

Für den Staatsrechtler Alfred Kölz ist das Ja zur Volksinitiative für eine Proporzwahl vom 13.Oktober 1918 «der wichtigste, je durch eine Volksinitiative ausgelöste Entscheid». Die Vorarbeit dazu hat der 1877 geborene Emil Klöti geleistet. 1901 widmete er seine juristische Dissertation dem Thema Proporz und legte damit ein fachlich solides Fundament für die weiteren Diskussionen des politisch heiss umkämpften Verhältniswahlrechts. Wie wichtig Emil Klöti war, zeigte sich bereits wenige Tage nach der Annahme der Volksinitiative: Er wurde von Bundespräsident Felix Calonder per Telegramm nach Bern eingeladen.

Foto: Stadtarchiv Zürich 

Eigentlich wollte sich Klöti in Locarno gerade von seiner Erkrankung an der lebensgefährlichen Spanischen Grippe erholen, als ihn der Ruf aus Bern erreichte. Trotzdem übernahm er die Aufgabe, in kurzer Zeit ein Proporzgesetz mit erläuterndem Bericht zu entwerfen.

Dr. E. Klöti schrieb am 10. November 1918 dem Chefbeamten Dr. Leupold aus Locarno, er müsse nach Zürich reisen. (Unterlage Bundesarchiv)

Als sich Klöti danach wieder zurückziehen wollte, um sich zu erholen, rief man ihn als Mitglied der Stadtregierung von Zürich dringend zurück: am 12. November 1918 begann ein unbefristeter Landesstreik! Die Streikenden verlangten sofortige Neuwahlen des Nationalrates gemäss Proporz, dies als erste von neun Forderungen. Die Streikführung wurde vom Bundesrat, unterstützt von der Bundesversammlung und einem grossen Truppengebot, zum Abbruch der Aktion gezwungen.

Ungeachtet dieses schweren Konflikts zwischen Linken und Bürgerlichen arbeitete der Sozialdemokrat Klöti mit der freisinnig dominierten Landesregierung beim Thema Proporz weiter sachlich zusammen. Auch die Bundesversammlung übernahm den von Klöti geprägten Gesetzesentwurf des Bundesrates weitgehend. Eine wesentliche Änderung wurde beim Kumulieren beschlossen. Der Ständerat sprach sich für die Möglichkeit aus, einen Kandidaten zweimal auf den Wahlzettel zu setzen, sei dies vorkumuliert von der vorschlagenden Partei oder mit handschriftlicher Ergänzung durch den Wähler. Dem schloss sich der Nationalrat an. Auch bei der Erarbeitung der dazugehörigen Verordnung, holte die Bundesverwaltung wieder Klöti zu Hilfe.

Um das Proporzwahlrecht endlich umzusetzen, wurden die Nationalratswahlen um ein Jahr vorverschoben. Am 26. Oktober 1919 war es so weit: die ersten Wahlen nach neuem Verhältniswahlrecht konnten durchgeführt werden. Für Emil Klöti persönlich bedeuteten diese nicht nur die Umsetzung seiner Arbeit, sondern auch die Wahl in den Nationalrat. Seine Wertschätzung über seine Partei hinaus zeigte sich daran, dass er bereits 1921 zum Nationalratspräsidenten gewählt wurde – als erster Sozialdemokrat überhaupt. 1929 und 1938 scheiterte er und seine Partei jedoch mit seiner Kandidatur für den Bundesrat. 1930 bis 1955 gehörte Emil Klöti dem Ständerat an. In Zürich war er ab 1907 Mitglied der Stadtregierung und von 1928 bis 1942 Stadtpräsident.

Chronologie zum Proporzgesetz: die Etappen der schnellen Umsetzung

Nach der Annahme der Volksinitiative für die Proporzwahl des Nationalrates am 13.10.1918 geht es ganz schnell:

  • 28.10.1918: Bundespräsident Felix Calonder lädt Emil Klöti nach Bern ein
  • 8.11.1918: Emil Klöti unterbreitet dem Bundesrat seinen Entwurf für ein Proporzgesetz
  • 21.-23.11.1918: eine Expertenkommission tagt
  • 26.11.1918: Botschaft des Bundesrates für ein Proporzgesetz (PDF)
  • 29.11.1918: die nationalrätliche Kommission beginnt das Gesetz vorzuberaten
  • 13.12.1918: der Nationalrat beginnt Beratung (Wortprotokoll: PDF)
  • 29.1. – 4.2.1919: der Ständerat berät Gesetz, die Räte bereinigen Differenzen
  • 14.2.1919: Schlussabstimmungen in beiden Kammern
  • 10.08.1919: Volk und Stände beschliessen die Nationalratswahlen vorzuverschieben
  • 26.10.1919: erste Nationalratswahlen gemäss Proporz

Biografisches zu Emil Klöti

Historisches Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3658.php
Dictionnaire historique de la Suisse: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/f/F3658.php 
Dizionario Storico della Svizzera: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/i/I3658.php

Ausstellung «100 Jahre Proporz» im Parlamentsgebäude

2018 jährt sich die Einführung des Proporzwahlrechts auf nationaler Ebene zum 100. Mal. Am 13. Oktober 1918 stimmte das Volk im dritten Anlauf einer Volksinitiative über die Proporzwahl des Nationalrates mit 66,8% Ja-Stimmen deutlich zu. Die Einführung des Verhältniswahlrechts war für das politische System sehr bedeutend. Das zeigten die vorgezogenen Nationalratswahlen, die ein Jahr später, im Oktober 1919 stattfanden. Die parteipolitische Zusammensetzung des Nationalrates veränderte sich infolge der Wahlen massiv

Mit der Ausstellung «100 Jahre Proporz», welche die Zeitspanne von der Annahme der Volksinitiative bis zur erstmaligen Durchführung der Proporzwahl fast genau ein Jahr später beleuchtet, erinnern die Parlamentsdienste an folgenreiche Ereignisse wie das Ende des Ersten Weltkriegs oder den Landesstreik und bieten dabei einen spannenden Einblick in die Lebensumstände der damaligen Zeit.

Die Ausstellung ist bis am 20. Oktober 2019 zu sehen. https://www.parlament.ch/de/über-das-parlament/wahlen2019/ausstellung-100-jahre-proporz