Im Februar 2018 teilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) mit, dass Postauto seine Buchhaltung manipuliert hat, um Subventionen zu erlangen. Die Inspektion der GPK-S zu dieser Angelegenheit ist mittlerweile abgeschlossen. Der Ständerat befasst sich am Mittwoch, 11. März, mit den Vorstössen der Kommission.

​Die Postauto Schweiz AG ist eine Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, deren Alleinaktionär der Bund ist, und somit ein Unternehmen der öffentlichen Hand. Daher wurde die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) unverzüglich tätig, als das Bundesamt für Verkehr (BAV) Buchungsunregelmässigkeiten bei Postauto bekannt gab. Der Ständerat wird sich diesen Mittwoch mit den Anträgen der Kommission befassen.

Weshalb die GPK?

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sind neben den Finanzkommissionen das zweite Oberaufsichtsorgan des Parlaments. Sie beaufsichtigen den Bundesrat, die Bundesverwaltung und die Gerichte. Zudem üben sie eine indirekte Oberaufsicht über die Unternehmen aus, deren Mehrheitsaktionär der Bund ist, also z.B. über die SBB, Ruag oder die Post. Sie prüfen dabei, wie der Bundesrat und die zuständigen Departemente diese Unternehmen kontrollieren und steuern.

Die GPK identifizieren allfällige Missstände in diesen Unternehmen und geben Verbesserungsempfehlungen ab. Sie werden von einem Sekretariat mit ungefähr 15 Mitarbeitenden unterstützt und können die Dienste einer Evaluationseinheit, der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), in Anspruch nehmen.
Das Postauto-Dossier wurde der fünfköpfigen Subkommission EDI/UVEK der GPK-S zugewiesen (Zusammensetzung: siehe S. 15, Jahresbericht 2019 der GPK).

Postauto-Inspektion: Anhörungen

Die GPK stützen sich auf Informationen aus erster Hand. Die für den Fall Postauto zuständige Subkommission hat deshalb die verschiedenen Akteure der Affäre angehört, u. a. die Direktoren des BAV und der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), die ehemalige Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, Doris Leuthard, und den Verwaltungsratspräsidenten der Post, Urs Schwaller. Insgesamt wurden nicht weniger als 25 Personen von der Subkommission angehört.
Jede Anhörung wurde von den an der Sitzung teilnehmenden Mitarbeitenden des Amtlichen Bulletins protokolliert und die jeweiligen Protokolle wurden den angehörten Personen zur Genehmigung zugesandt.

Minutiöse Arbeit

Die GPK verfügen über sehr weitreichende Informationsrechte. Sie können alle Personen im Dienste des Bundes befragen und sämtliche Auskünfte verlangen, die sie benötigen. Die Kommissionsmitglieder führen nicht nur Anhörungen durch, sondern haben auch Zugriff auf die umfangreichen Unterlagen, die von den betroffenen Behörden und Organen bereitgestellt werden. Im Falle der Postauto-Inspektion sind dies Berichte, Statistiken und Evaluationen im Umfang von mehreren Hundert Seiten.

Medienkonferenz zur Veröffentlichung des Berichts der GPK-S unter Leitung von Ständerat Claude Hêche, Präsident der Subkommission EDI/UVEK 2015-2019 (Zweiter von links)

Verbindliche Anträge

In den Augen der GPK-S muss der Bundesrat die Eignerinteressen besser wahren und die bundesnahen Unternehmen besser beaufsichtigen. Nach rund fünfzehn Sitzungen im Zeitraum von Februar 2018 bis September 2019 veröffentlichte die Kommission im November 2019 die Ergebnisse ihrer Inspektion: einen 165-seitigen Bericht, der eine Motion, sechs Postulate und fünfzehn Empfehlungen zuhanden des Bundesrates enthält. Die Empfehlungen sind nicht verbindlich, die parlamentarischen Vorstösse hingegen schon. Wenn diese vom Parlament angenommen werden, sind die betroffenen Behörden verpflichtet, sie umzusetzen. Der Bundesrat müsste u. a. eine Untersuchung zur Aufsicht des BAV über Postauto zwischen 2007 und 2015 in Auftrag geben, die bundesnahen Unternehmen als Gesellschaften des öffentlichen Interesses im Sinne des Revisionsaufsichtsgesetzes anerkennen und einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einrichten.
Die Debatte im Ständerat vom Mittwoch, 11.03.2020.

 

Einige Konsequenzen der GPK-Inspektionen

Mit der Inspektion zur Finanzkrise (UBS-Affäre) erreichten die GPK 2011, dass die Sitzungen des Bundesrates ordnungsgemäss protokolliert werden, damit dessen Beschlüsse nachvollziehbar sind.

Dank der Inspektion der GPK 2013/2014 zum Informatikprojekt «Insieme» – die gemeinsam mit den Finanzkommissionen durchgeführt wurde – wird nun aufmerksamer verfolgt, wie die Verwaltung die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) umsetzt. Die Nachkontrolle zu dieser Inspektion läuft immer noch.

In der Postauto-Inspektion ist der wichtigste Antrag der GPK-S ihre Motion, die den Bundesrat beauftragt, einen ständigen Ausschuss zur strategischen Steuerung und zur Beaufsichtigung der bundesnahen Unternehmen einzurichten.



​Tätigkeiten der GPK

Inspektionen sind das Hauptinstrument der GPK. Nach einer Inspektion wird ein Bericht mit Empfehlungen an die betroffene Behörde veröffentlicht. Zwei oder drei Jahre nach Veröffentlichung dieses Berichts führen die GPK eine Nachkontrolle durch, um zu prüfen, ob ihre Empfehlungen umgesetzt wurden.

Bei ihren Untersuchungen stützen sich die GPK häufig auf Vorarbeiten der PVK. Dieser Dienst verfügt über acht Mitarbeitende und führt Evaluationen durch, also eingehende wissenschaftliche Studien zur Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit von Massnahmen des Bundes. Die Themen dieser Evaluationen werden von den GPK jeweils zu Beginn des Jahres festgelegt.

Viele andere Themen werden von den GPK im Laufe des Jahres in Form von Anhörungen und Informationsbegehren vertieft, ohne dass es sich dabei um Inspektionen im eigentlichen Sinne handelt. Diese Themen reichen vom Impfstoffmangel in der Schweiz über Fehler in den Abstimmungsbüchlein bis hin zu den Fehlern des EFD bei der Bezifferung der Anzahl Zweiverdienerehepaare.

Die GPK erhalten bisweilen auch Eingaben, d. h. Hinweise von Privatpersonen oder Organisationen zu Mängeln in der Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte oder anderer Träger von Aufgaben des Bundes. Wie sie auf diese Eingaben reagieren, steht den GPK frei.

Die GPK führen jedes Jahr mehrere Dienststellenbesuche durch, z.B. bei Bundesämtern, Gerichten oder anderen Organen, die Aufgaben des Bundes übernehmen.

Zu guter Letzt prüfen sie die Geschäftsberichte des Bundesrates, des Bundesgerichtes und von Dutzenden Trägern von Bundesaufgaben wie Pro Helvetia, Swissmedic oder Ruag.
Das Jahresprogramm der GPK wird jeweils zu Jahresbeginn auf der Webseite der beiden Kommissionen veröffentlicht. Im Jahr 2020 werden sie sich mit mehr als hundert Themen befassen.


Die Oberaufsicht aus Sicht der GPK-Mitglieder