Die folgenden Auswertungen zeigen die Entwicklungen der Anzahl der
Erlassentwürfe nach Erledigungslegislatur aus der Perspektive der Urheber (siehe
Initiativrecht).
- Auf Bundesebene können Bürgerinnen und Bürger mit der
Volksinitiative eine Total- oder Teilrevision der Verfassung verlangen;
- die Bundesversammlung kennt die
parlamentarische Initiative (PaIv);
- die Kantone können mit der
Standesinitiative (KtIv) einen Erlassentwurf anregen;
- und der Bundesrat besitzt ein Initiativrecht, mit dem er der Bundesversammlung Entwürfe zu ihren Erlassen (BRG) unterbreitet.
Zu den Erlassentwürfen, die das Volk initiierte, werden hier die Bundesbeschlüsse zu Volksinitiativen gezählt. Bis im März 2009 (Einreichungsdatum der
Botschaft des Bundesrates) enthielten die Bundesbeschlüsse zu den Volksinitiativen einen allfälligen Entscheid zu einem
Gegenentwurf. Ab diesem Zeitpunkt sind die direkten Gegenentwürfe in einem separaten Erlass erfasst. Zu den Erlassentwürfen, die die Bundesversammlung initiierte, zählen neben den parlamentarischen Initiativen auch die direkten Gegenentwürfe zu Volksinitiativen, die von einer Kommission oder von einem Ratsmitglied eingereicht wurden. Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Kommission dem Rat einen Erlassentwurf unterbreitet.
In der ersten Grafik finden Sie alle Erlassentwürfe nach Urheber. Die zweite Auswertung bezieht sich nur auf die Verfassungsrevisionen.
Alle Erlassentwürfe nach Urheber
Entwicklung der Anzahl Erlassentwürfe nach Urheber - Volk, Bundesversammlung, Kantone und Bundesrat - und Erledigungslegislatur.
Es werden nur Geschäfte mit Einreichungsdatum ab 1.12.2003 (Inkrafttreten des Parlamentsgesetzes) und Erledigungsdatum bis zum 28.11.2021 berücksichtigt.
Der untere Teil der Säule zeigt die Anzahl Erlassentwürfe bis zur jeweiligen Legislaturmitte. Der obere Teil der Säule zeigt die Anzahl Erlassentwürfe für den zweiten Teil der jeweiligen Legislaturperiode. Über den Balken finden Sie die Summe der Erlassentwürfe nach Legislatur.
Für die vom Bundesrat initiierten Erlassentwürfe bedeutet dies, dass in der ersten Hälfte der 48. Legislaturperiode 215 Erlassentwürfe vom Bundesrat vorgelegt wurden. In der ersten Hälfte der 51. Legislaturperiode initiierte der Bundesrat mit 268 deutlich mehr Erlassentwürfe als es im selben Zeitraum in den drei vorgehenden Legislaturen der Fall war.
Erlassentwürfe zu Verfassungsrevisionen
Entwicklung der Anzahl Erlassentwürfe, die eine Verfassungsrevision verlangen nach Urheber - Volk, Bundesversammlung, Kantone und Bundesrat - und nach Erledigungslegislatur.
Es werden nur Geschäfte mit Einreichungsdatum ab dem 1.12.2003 (Inkrafttreten des Parlamentsgesetzes) und Erledigungsdatum bis zum 28.11.2021 berücksichtigt. Der untere Teil der Säule zeigt die Anzahl Erlassentwürfe bis zur jeweiligen Legislaturmitte.
Der obere Teil der Säule zeigt die Anzahl Erlassentwürfe für den zweiten Teil der jeweiligen Legislaturperiode. Über den Balken finden Sie die Summe der Erlassentwürfe nach Legislatur.
