Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einmal jährlich mit einer Botschaft den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP). Dieser gibt für das Budgetjahr und die drei darauffolgenden Planjahre die geplanten Aufwände und Investitionsausgaben, die geschätzten Erträge und Investitionseinnahmen, die Gesamtausgaben und die geschätzten Gesamteinnahmen des Bundes wieder. Zudem zeigt er für alle Verwaltungseinheiten – die im verwaltungseigenen Bereich neu mit Globalbudgets geführt werden
– die Aufgaben- und Finanzplanung sowie die Leistungsgruppen mit den wichtigsten Zielen, Messgrössen und Sollwerten auf.
I. Botschaft des Bundesrates
Die
Botschaft des
Bundesrates besteht aus zwei Bänden.
I.1. Erster Band
Der erste Band enthält:
- den Bericht zum Voranschlag mit IAFP,
- einen Teil mit Zusatzerläuterungen,
- einen Teil über die Steuerung des Haushaltes,
- einen Teil über die Sonderrechnungen und
- die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen.
Der
Bericht zum Voranschlag mit IAFP enthält wesentliche Angaben zum Ergebnis sowie zur Entwicklung der Einnahmen und Aufgabengebieten.
Die
Zusatzerläuterungen enthalten tabellarische Ausweise der Einnahmen, der Ausgaben nach Aufgabengebieten und der laufenden Ausgaben nach Artengliederung.
Im Teil über die Steuerung des Haushaltes werden die Ausgaben nach Departementen und Aufträge des Parlaments sowie die zusammen mit dem Voranschlag beantragten
Verpflichtungskredite und
Zahlungsrahmen aufgeführt und erläutert.
Der
Teil über die Sonderrechnungen enthält die Kommentare zu den Voranschlägen der Sonderrechnungen. Sonderrechnungen sind separat geführte Rechnungen, welche vom Parlament genehmigt werden. So werden gegenwärtig der Bahninfrastrukturfonds und der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds in einer Sonderrechnung geführt.
Im
Teil über die Entwürfe zu den Bundesbeschlüssen sind die
Erlassentwürfe und Erläuterungen dazu zu finden.
I.2. Zweiter Band
Der zweite Band – der aufgrund seiner Grösse in mehrere Teile unterteilt ist – enthält die Voranschläge mit IAFP der Verwaltungseinheiten.
Die Finanzberichterstattung zu den Verwaltungseinheiten ist jeweils wie folgt aufgebaut:
- Als Erstes werden die strategischen Schwerpunkte und die wichtigsten Projekte und Vorhaben der Verwaltungseinheit dargestellt. Danach folgen ein Überblick über Erträge, Aufwände und Investitionen sowie ein Kommentar zur Aufgaben- und Finanzplanung.
- Anschliessend wird über die Leistungsgruppen der Verwaltungseinheit informiert. Leistungsgruppen fassen gleichartige Leistungen einer Verwaltungseinheit zusammen. Für jede Leistungsgruppe wird der Grundauftrag beschrieben und die Entwicklung des Funktionsertrags, des Funktionsaufwandes sowie der Investitionen (d. h. der Anteil der jeweiligen Leistungsgruppe am Globalbudget der Verwaltungseinheit) dargelegt. Den Kern der Berichterstattung über die Leistungsgruppen bilden Ziele mit Messgrössen und Soll- und Ist-Werten, in der Regel sind es Leistungsziele (z. B. zu Mengen, Qualität, Fristen oder Kosten).
- Schliesslich werden die Budgetpositionen aufgeführt und begründet. Die Mehrzahl der Verwaltungseinheiten führt je ein Globalbudget für den Ertrag und für den Aufwand. Verwaltungseinheiten mit grossen Investitionen im Eigenbereich weisen die Investitionseinnahmen und Investitionsausgaben in gesonderten Globalbudgets aus.
EFV: Botschaften zum Voranschlag mit IAPF
II. Bundesbeschlüsse
Im Rahmen der Beratungen des Voranschlages mit IAFP erlässt das Parlament einen Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes, einen Bundesbeschluss über den Finanzplan und je einen Bundesbeschluss über die Sonderrechnungen. Die Bundesversammlung kann bei Bedarf auch einen Bundesbeschluss über Planungsgrössen im Voranschlag verabschieden.
- Mit dem
Bundesbeschluss über den Voranschlag des Bundes beschliesst die Bundesversammlung den jährlichen Voranschlag des Bundes. Mit ihm werden die budgetierten Aufwände und Erträge (Erfolgsrechnung) und die Investitionsausgaben und - einnahmen (Investitionsrechnung) und die mit der Botschaft zum Voranschlag beantragten Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen genehmigt.
- Mit einem
Bundesbeschluss über Planungsgrössen im Voranschlag (fakultativ) kann das Parlament sowohl die Inhalte (Ziele, Messgrössen, Sollwerte), als auch die Finanzen (Aufwand, Ertrag, Investitionsausgaben und -einnahmen) jeder Leistungsgruppe sowie die Verwendung der Ressourcen im Globalbudget (Personal-, Beratungs- und IKT-Sachaufwand) jeder Verwaltungseinheit spezifisch ändern. Zudem kann die Bundesversammlung bei Bedarf weitere Rahmenbedingungen der Kreditverwendung festlegen, zum Beispiel den Personalaufwand, den Sach- und Betriebsaufwand (insbesondere für Informatik und Beratung) oder den übrigen Funktionsaufwand im Globalbudget.
- Mit dem
Bundesbeschluss über den Finanzplan nimmt das Parlament den Finanzplan zur Kenntnis. Die Bundesversammlung hat die Möglichkeit, dem Bundesrat Aufträge für eine Änderung des Finanzplanes zu erteilen.
-
Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus den Spezialfonds mit Sonderrechnung: Für den Voranschlag jeder einzelnen Sonderrechnung fällt das Parlament einen eigenständigen Beschluss.
Keiner dieser Bundesbeschlüsse ist dem
Referendum unterstellt.
EFV: Bundesbeschlüsse
Quelle
www.efv.admin.ch