Motion
Mit einer Motion erhält der Bundesrat den Auftrag, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen. Motionen können, wie die übrigen Vorstösse, von einem Ratsmitglied, einer Fraktion oder einer Kommission eingereicht werden.
Einer Motion müssen beide Räte zustimmen.
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