Sessionen
Als Session bezeichnet man die sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckende Sitzungsperiode, in der das Parlament tagt.
Die ordentlichen Sessionen finden viermal pro Jahr während drei Wochen statt: Die Frühjahrssession im März, die Sommersession im Juni, die Herbstsession im September und die Wintersession im Dezember.
Zum Abbau der Geschäftslast kann eine zusätzliche Session, eine Sondersession, abgehalten werden. Sondersessionen kann jeder Rat für sich beschliessen.
Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können zudem die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.
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Ratsbetrieb
In den jeweils drei Wochen dauernden ordentlichen Sessionen tagen die Räte in den ersten zwei Wochen in der Regel von Montag bis Donnerstag und in der dritten Woche von Montag bis Freitag. Zeitpunkt und Dauer der übrigen Sessionen richten sich nach den jeweiligen Bedürfnissen.
Die Tagesordnung wird von der Ratspräsidentin resp. dem Ratspräsidenten gestützt auf die Sessionsplanung des Ratsbüros erstellt.
Die oder der Vorsitzende eröffnet und schliesst die Sitzung, leitet die Verhandlungen und kann – sollte das nötig sein – Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Ordnung rufen.
Die Sitzungen der Räte sind öffentlich.
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