Büro­sit­zungen

Die Büros des National- und des Ständerates sind für die Leitung und für Fragen der Organisation und des Verfahrens des jeweiligen Rates zuständig.

Die Ratsbüros tagen in der Regel am Freitag der dritten Woche vor der Session und am Montag vor Sitzungsbeginn. Ihre Sitzungen sind vertraulich.

Fraktions­sit­zungen

Die Bundesversammlung ist politisch in Fraktionen gegliedert. Die Fraktionen werden von Angehörigen der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien gebildet.

Die Fraktionen zählen zu den Organen der Bundesversammlung. Sie beraten wichtige Ratsgeschäfte vor und versuchen, sich auf einheitliche Positionen festzulegen, die von ihren Mitgliedern im Rat sowie gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit vertreten werden.

Die Fraktionssitzungen finden i.d.R. zehn Tage vor den Sessionen und während der Session am Dienstagnachmittag statt.

Kommis­sionssit­zungen

Kommissionen sind Ausschüsse des Parlaments, die aus einer begrenzten Anzahl von Ratsmitgliedern bestehen. Sie haben die Aufgabe, die ihnen zugewiesenen Geschäfte vorzuberaten und ihrem Rat Bericht und Antrag zu stellen.

Die Kommissionen tagen durchschnittlich an zwei Sitzungen pro Quartal. Die Sitzungen der Kommissionen sind vertraulich. Damit soll die Erarbeitung von sachbezogenen und mehrheitsfähigen Lösungen erleichtert werden.

Sessionen

Als Session bezeichnet man die sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckende Sitzungsperiode, in der das Parlament tagt.

Die ordentlichen Sessionen finden viermal pro Jahr während drei Wochen statt: Die Frühjahrssession im März, die Sommersession im Juni, die Herbstsession im September und die Wintersession im Dezember.

Zum Abbau der Geschäftslast kann eine zusätzliche Session, eine Sondersession, abgehalten werden. Sondersessionen kann jeder Rat für sich beschliessen.

Ein Viertel der Mitglieder eines Rates oder der Bundesrat können zudem die Einberufung der Räte zu einer ausserordentlichen Session verlangen.

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Ratsbe­trieb

In den jeweils drei Wochen dauernden ordentlichen Sessionen tagen die Räte in den ersten zwei Wochen in der Regel von Montag bis Donnerstag und in der dritten Woche von Montag bis Freitag. Zeitpunkt und Dauer der übrigen Sessionen richten sich nach den jeweiligen Bedürfnissen.

Die Tagesordnung wird von der Ratspräsidentin resp. dem Ratspräsidenten gestützt auf die Sessionsplanung des Ratsbüros erstellt.

Die oder der Vorsitzende eröffnet und schliesst die Sitzung, leitet die Verhandlungen und kann – sollte das nötig sein – Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zur Ordnung rufen.

Die Sitzungen der Räte sind öffentlich.

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