Die Mitglieder des Ständerates werden nach kantonalem Recht gewählt. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wird je eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt, in den übrigen Kantonen je zwei.
I. Amtsdauer und Zeitpunkt der Wahl
Die Amtsdauer der Mitglieder des
Ständerates beträgt heute in allen Kantonen vier Jahre.
In Appenzell Innerrhoden wird die Standesvertretung jeweils im April vor den
Nationalratswahlen gewählt, in den anderen Kantonen gleichzeitig mit den Wahlen für den
Nationalrat.
II. Wählbarkeit
In allen Kantonen sind nur Schweizerinnen und Schweizer, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, wählbar.
Die Kantonsverfassung von Glarus legt eine Alterslimite fest: Seine Standesvertreter scheiden mit der Vollendung des 65. Lebensjahres auf die nächste Landsgemeinde bzw. auf Ende Juni aus dem Amt. Der Kanton Jura hingegen kennt eine Amtszeitbeschränkung: Die jurassischen Ständeratsmitglieder können nur zweimal in Folge wiedergewählt werden.
III. Wahlorgan und Wahlsystem
In Appenzell Innerrhoden wird der Standesvertreter oder die Standesvertreterin von der Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürger) gewählt, in den anderen Kantonen in geheimer Wahl an der Urne.
In den Kantonen Jura und Neuenburg wird das Proporzverfahren, in den anderen Kantonen das Majorzverfahren angewandt. Bei Majorzwahlen wird im ersten Wahlgang in der Regel das absolute Mehr verlangt, im zweiten Wahlgang genügt das relative Mehr.
Historische Fakten und Zahlen
Die Mitglieder des Ständerates wurden ursprünglich in den sechs Kantonen Uri, Glarus, Ob- und Nidwalden und in beiden Appenzell von der Landsgemeinde gewählt, in den 1990er Jahren noch die Standesvertreter von Appenzell Innerrhoden sowie Ob- und Nidwalden.
In den übrigen 19 Kantonen war anfänglich das Kantonsparlament für die Wahl der Ständeratsmitglieder zuständig. Zürich und Thurgau stellten 1869 als erste auf die Wahl durch das Volk an der Urne um, 1873 folgten Zug und 1875 Solothurn. 1923 hielten noch St. Gallen, Neuenburg, Freiburg und Bern am alten System fest. Zwischen 1967 und 1977 änderten auch sie (in obiger Reihenfolge) ihr Wahlsystem.
Der Kanton Jura wählt seine Standesvertreter seit seiner Gründung 1979 nach dem Proporzsystem. Der Kanton Neuenburg führte das Proporzsystem 2011 ein.
Quellen
- Abschnitt «Fakten und Zahlen»: Jean-François Aubert, Die Schweizerische Bundesversammlung von 1848 bis 1998, Helbing & Lichtenhahn Basel und Frankfurt am Main 1998, S. 62; Urs Marti, Zwei Kammern – ein Parlament, Verlag Huber 1990, S. 36.
Bildquelle: KEYSTONE / Thomas Delley