​Bern (sda) Auch im Ständerat soll das Stimmverhalten völlig transparent sein. Der Nationalrat ist am Dienstag beim Parlamentsgesetz in diesem und drei andern Punkten hart geblieben. Damit scheint eine Einigungskonferenz unausweichlich.

​Im Herbst hatte es der Ständerat mit 26 zu 14 Stimmen abgelehnt, dass die Stimmabgabe aller Ratsmitglieder namentlich festgehalten und öffentlich zugänglich gemacht werden muss. Dabei wurden vorab die Kosten von rund 750 000 Franken für eine elektronische Anlage ins Feld geführt.

Der Ständerat möchte es den beiden Kammern überlassen, die Frage in ihrem Ratsreglement zu regeln. Eine Kommissionsminderheit unter Ruedi Lustenberger (CVP/LU) wollte ihm im Nationalrat sozusagen aus parlamentarischem Anstand folgen, ohne das transparente Verfahren für die grosse Kammer in Frage zu stellen.

Mit 109 zu 24 Stimmen sprach sich der Nationalrat aber zum dritten Mal klar für volle Transparenz in beiden Räten aus. Bürgerinnen und Bürger müssten das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten jederzeit erfahren können, sagte Kommissionssprecherin Dorle Valender (FDP/AR): "Transparenz ist ein staatstragendes Prinzip."

Die Motion wird aufgewertet

Mit 135 zu 2 Stimmen bestand der Nationalrat auch darauf, dass Motionen im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates nicht bloss als "Richtlinie" wirken sollen. Nach seinem Beschluss muss der Bundesrat die geforderte Massnahme entweder selber treffen oder dem Parlament eine Vorlage zur Umsetzung unterbreiten.

Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz wehrte sich vor allem aus Gründen der Verfahrenseffizienz gegen diesen Entscheid. Heute seien 300 Motionen hängig, von denen nur wenige behandelt werden könnten. Das Parlament habe genügend Möglichkeiten, dem Bundesrat Aufträge zu erteilen.

Laut Vallender gehört die Aufwertung der Motion zu den wichtigsten Anliegen des neuen Gesetzes. Der Rat beherzigte dies auch in einem weiteren Punkt: Mit 114 zu 4 Stimmen bekräftigte er, dass Motionen künftig nicht mehr zu Postulaten abgeschwächt werden dürfen.

Kein Lobbyisten-Register

Demgegenüber verzichtete der Rat auf ein Register der im Bundeshaus tätigen Lobbyisten. Gegen eine links-grüne Minderheit schloss er sich hier mit 69 zu 57 Stimmen dem Ständerat an. Danach sollen nur die zwei Personen, die auf Einladung eines Ratsmitglieds Zutritt erhalten, mit ihrer Funktion in einem öffentlichen Register aufgeführt werden.

Nach Ansicht der Ratsmehrheit lassen sich Lobbyisten nicht immer klar von persönlichen Gästen abgrenzen. Zudem würde die Aufnahme akkreditierter Lobbyisten in ein eigenes Register zu einer Zunahme aussenstehender Personen im Parlamentsgebäude führen.

Das Parlamentsgesetz geht zurück in den Ständerat. Lenkt dieser nicht auf der ganzen Linie ein, kommt es zu einer Einigungskonferenz. Die Vorlage, die das Parlamentsrecht auf die neue Bundesverfassung abstimmt und das Zusammenspiel zwischen Räten und Regierung klärt, soll in dieser Session unter Dach kommen.

SDA, 03.12.2002