Nachdem die grosse Kammer die KVG-Revision als Zweitrat verworfen hatte, legte der Ständerat im März eine nachgebesserte Fassung vor. Die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) fällte dazu erste Entscheide. Sie will die Vorlage am 19. Mai zu Ende beraten und im Juni dem Plenum unterbreiten.
Kostengünstigere Medizin
Bei der Lockerung des Vertragszwangs der Krankenkassen mit allen Leistungserbringern schloss sich die SGK dem Modell des Ständerates an. Danach müssen die Kassen nur noch mit mindestens jener Zahl von Ärzten zusammenarbeiten, die es nach Ansicht der Kantone in den einzelnen Sparten braucht. In der Wahl der Vertragspartner sind sie frei.
Nach dem mit 13 zu 6 Stimmen angenommenen Antrag der SGK sollen aber jene Ärzte bevorzugt werden, die in Netzwerken mit vertraglich vereinbarter Budgetverantwortung tätig sind. Die Netzwerke müssen die Kriterien Qualität und Wirksamkeit erfüllen. Laut Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) verspricht sich die SGK von dieser Lösung eine kostengünstigere Medizin.
Bis ans Bundesgericht
Insgesamt war die Nationalratskommission bemüht, das Vertragsfreiheits-Modell des Ständerates zu entschlacken. Als unnötig erachtet sie beispielsweise die Bestimmung, dass Betagte und Chronischranke ihren Arzt auf Kosten der Grundversicherung behalten können, auch wenn dieser nicht mehr unter Vertrag steht.
Die Befristung der Verträge auf vier Jahre wurde mit 14 zu 5 Stimmen gestrichen. Nicht berücksichtigte Ärzte sollen nicht nur an eine Schiedskommission, sondern in letzter Instanz ans Bundesgericht gelangen können. Mit 9 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen steht dieser Antrag freilich auf wackligen Füssen.
Geburtshäuser
Gegen den Beschluss des Ständerates nahm die SGK mit deutlichem Mehr die Geburtshäuser in den Katalog der Leistungserbringer auf. Etwas weniger klar votierte sie für Finanzhilfen des Bundes an gemeinnützige Organisationen, die sich mit Information, Beratung und der Förderung der Selbsthilfe der Versicherten befassen.
Mehrere Anträge, welche Anliegen aus der ersten Beratungsrunde wieder aufnahmen, hatten keinen Erfolg. Mit 10 zu 9 Stimmen lehnte die SGK so eine "Hotellerie-Versicherung" ab. Auch von einem Hochleistungspool für den Risikoausgleich unter den Kassen wollte eine klare Mehrheit nichts wissen.
Pflegedebatte vertagt
Noch nicht behandelt hat die Kommission namentlich die Spitalfinanzierung, die Prämienverbilligung (Sozialziel, Kinderrabatt, Bundesbeiträge) und die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt). Das Problem der Pflege in Heimen und Spitex, wo es um milliardenschwere Lastenverschiebungen geht, will sie auf eine 3. KVG-Revision verschieben.
sda/ats 09.05.2003