Die KVG-Revision (00.079)erhält im Nationalrat eine neue Chance. Die Gesundheitskommission (SGK) hat die vom Ständerat nachgebesserte Vorlage gutgeheissen. Für die Verbilligung der Prämien will sie 50 Millionen mehr zur Verfügung stellen als die kleine Kammer.

Dank dem Nein vom Wochenende zur SP-Gesundheitsinitiative sei man "wohl etwas leichter vorwärts gekommen", sagte SGK-Präsident Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) am Dienstag vor den Medien. Wenn das Plenum im Juni der SGK folge, könne die im Nationalrat zunächst gescheiterte Revision noch in dieser Legislatur unter Dach gebracht werden. Mit 13 zu 10 Stimmen beschloss die SGK, den Bundesbeitrag von über zwei Milliarden Franken für die Prämienverbilligung im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten der Revision um 200 statt bloss um 150 Millionen zu erhöhen. Später soll die Subvention den Kosten in der Grundversicherung folgen. Die Linke beantragte vergeblich einen Sprung von 500 Millionen.

Ab dem dritten Kind gratis

Weitgehend verbraucht werden die zusätzlichen Mittel dadurch, dass der Staat die Prämie für das zweite Kind zur Hälfte und ab dem dritten Kind gänzlich übernehmen soll. Mit 13 zu 9 Stimmen folgte die SGK bei den Kinderprämien dem Ständerat, was Bortoluzzi als "sozialpolitisch unverständlich" bezeichnete. Das neue Prämienverbilligungssystem war in der Kommission im übrigen unbestritten: Die Prämienlast soll so weit gemildert werden, dass sie für Familien mit Kindern höchstens zwischen 2 und 10 und für andere wenig Verdienende höchstens zwischen 4 und 12 Prozent des Haushalteinkommens ausmacht. Auch bei der Kostenbeteiligung der Patienten schloss sich die SGK dem Ständerat an. Der über die jährliche Grundfranchise von derzeit 230 Franken hinausgehende Selbstbehalt soll - ausser für Versicherte in Netzwerken - von 10 auf 20 Prozent erhöht werden. Streichen will die SGK den "kleinlichen" Kostenbeitrag an den Spitalaufenthalt.

Bewilligung für Grossausrüstungen

An der neuen Spitalfinanzierung - künftig je 50 Prozent zu Lasten der Kantone und der Kassen inklusive Investitionskosten - wurde nicht gerüttelt. Mit Stichentscheid Bortoluzzis und im Einklang mit dem Ständerat lehnte die Kommission die Pflicht zur interkantonalen Planung ab. Knapp scheiterte auch ein Antrag, die Planung der hochspezialisierten Medizin zur Bundessache zu machen. Mit 12 zu 9 Stimmen führte die SGK dafür die Neuerung ein, dass die Kantone Grossausrüstungen wie beispielsweise Magnetresonanztomografen bewilligen müssen - und zwar sowohl für öffentliche wie für private Spitäler.

Netzwerk-Ärzte bevorzugt

Bereits an einer früheren Sitzung hatte die SGK die Lockerung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und ambulanten Leistungserbringern angenommen. Danach müssen die Kassen nur noch mit mindestens jener Zahl von Ärzten zusammenarbeiten, die es nach Ansicht der Kantone in den einzelnen Sparten braucht. Nach dem Willen der Nationalratskommission sollen dabei aber jene Ärzte bevorzugt werden, die in HMO oder andern kostengünstigen Netzwerken mit vertraglich vereinbarter Budgetverantwortung tätig sind. Nachgetragen wurde nun, dass die Kassen solche Versicherungsformem anbieten müssen.

Versichertenkarte

Daneben schuf die Kommission eine Reihe kleinerer Differenzen. Wieder aufgenommen wurde so die Versichertenkarte, die vorab die Rechnungsstellung vereinfachen soll und später mit umfassenderen medizinischen Daten versehen werden könnte. In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 10 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung. Laut Bortoluzzi sind rund 25 Minderheitsanträge angemeldet.