Die soziale Abfederung des flexiblen Rentenalters durch reduzierte Rentenkürzungen war nach dem kategorischen Nein des Ständerates der Kernpunkt der Differenzen bei der 11. AHV-Revision. Vergeblich setzte sich die SP in der Einigungskonferenz für die vom Nationalrat ursprünglich beschlossenen 400 Millionen ein, wobei sie neu eine Befristung auf vorerst zehn Jahre vorschlug.
Nur 140 Millionen
Mit 18 zu 6 Stimmen entschied sich die Einigungskonferenz für eine abgeschwächte Version des letzten Nationalratsbeschlusses. Danach sollen die Renten der Frauen mit Jahrgang 1948 bis 1952 nur um 3,4 Prozent gekürzt werden, wenn sie bereits mit 64 statt mit 65 Jahren bezogen werden. Die volle versicherungstechnische Kürzung würde 5,7 bis 6,7 Prozent betragen.
Gehen die Frauen noch früher in Pension, soll der volle Kürzungssatz gelten. Beim Rentenvorbezug um zwei Jahre sind dies 8,7 bis 9,6 Prozent, beim Rentenvorbezug mit 62 Jahren 13,7 bis 15,3 Prozent. Nach der letzten Nationalratsversion - eingebracht von der CVP - hätte das Frauen-Privileg für alle drei Vorbezugsjahre gegolten.
Die Lösung der Einigungskonferenz knüpft an das Regime an, das bereits mit der 10. AHV-Revision eingeführt wurde, als die schrittweise Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 62 auf 64 Jahre beschlossen wurde. Dank der Reduktion auf ein Vorbezugsjahr kostet sie statt 244 noch 140 Millionen im Jahr.
Witwenrente gekürzt - MWST-Anteil für den Bund
Bei der für Kinderlose abgeschafften Verwitwetenrente setzte sich der Ständerat durch: Die Witwenrente soll von 80 auf 60 Prozent der Altersrente gekürzt, die Waisenrente im Gegenzug von 40 auf 60 Prozent erhöht werden. Der Spareffekt erhöht sich so von 120 auf 250 Millionen. Die Übergangsfrist wurde von drei auf sechs Jahre verlängert.
Mit 18 zu 5 Stimmen beschloss die Einigungskonferenz, dass der Bund seinen Anteil von 17 Prozent bzw. rund 500 Millionen an den MWSt-Zuschlägen für die AHV erhalten soll. Der Nationalrat wollte die Mittel ungeschmälert dem Sozialwerk zukommen lassen. Mit 17 zu 6 Stimmen liess man die Türe dafür offen, der AHV auch freie Erträge aus nicht mehr benötigten Währungsreserven zuzuhalten.
Für die Linke nur Verschlechterungen
Nach Auskunft des nationalrätlichen Kommissionspräsidenten Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) wird der Erstrat den Antrag der Einigungskonferenz am Mittwoch nachmittag behandeln. Der Ständerat folgt am Donnerstag vormittag. Es ist anzunehmen, dass beide Kammern zustimmen und die 11. AHV-Revision am letzten Sessionstag verabschiedet wird.
Gleichzeitig zeichnet sich bereits ein Referendum der Linken ab. Nach der "Nulllösung" beim flexiblen Rentenalter bringe die Revision nur noch Verschlechterungen, sagte SP-Präsidentin Christiane Brunner am Dienstag gegenüber den Medien. Eine "bürgerliche Entente" tue damit den ersten Schritt zur Demontage der AHV.
Problemlos unter Dach kommt die 1. Revision der beruflichen Vorsorge (BVG). Hier räumte die Einigungskonferenz im Sinne des Ständerates oppositionslos eine letzte Divergenz bei den Hinterlassenenleistungen aus.