Bern (sda) In der ganzen Schweiz soll es für jedes Kind eine Zulage von 200 Franken und für Jugendliche in Ausbildung eine Zulage von 250 Franken geben. Damit will die Sozialkommission des Nationalrates (SGK) die Volksinitative «für fairere Kinderzulagen» kontern.

Vor den Medien konnte SKG-Präsidentin Christine Goll am Freitag im Bundeshaus den Durchbruch eines Vorstosses vermelden, den die damalige Baselbieter SP-Nationalrätin Angeline Fankhauser vor 13 Jahren eingereicht hatte: Der Bund soll ein Regime mit ungenügenden und kantonal unterschiedlichen Familienzulagen beenden.

Mit dem Wohlwollen des Bundesrates

Neuen Schwung in die Debatte brachte die Gewerkschaft Travail.Suisse mit ihrem Volksbegehren. Dieses verlangt die Vereinheitlichung der Kinderzulagen auf mindestens 450 Franken pro Kind und Monat. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung, weil Mehrkosten von 6,8 Milliarden für Bund und Kantone nicht tragbar wären.

Die Landesregierung verzichtete auf einen Gegenvorschlag, vertraute aber darauf, dass die Räte die schlafende Initiative Fankhauser wieder erwecken würden. Tatsächlich hat die SKG nun mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung Entreten auf diese Vorlage beschlossen und sie zum indirekten Gegenvorschlag erklärt.

Ein Kind, eine Zulage

Laut Goll entschied sich die Kommission für das Prinzip «ein Kind, eine Zulage». Das heisst, dass sowohl Erwerbstätige wie Nichterwerbstätige, Lohnempfänger wie Selbstständigerwerbende für jedes Kind eine Zulage erhalten sollen. Nur bei den Selbstständigen wird möglicherweise eine Einkommensgrenze fixiert.

Mit 14 zu 10 Stimmen beschloss die SGK, für die ganze Schweiz gesetzliche Mindestzulagen vorzuschreiben. Diese Ansätze sollen nach dem System des AHV-Mischindexes der Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Den Kantonen steht es frei, darüber hinauszugehen.

Für Kinder bis zum vollendeten 15 Altersjahr soll die Zulage 200 Franken pro Monat betragen, für Kinder in Ausbildung zwischen dem 17. und dem 25. Altersjahr 250 Franken. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 11 Stimmen nur knapp. Die Minderheit möchte es bei einer Zulage von 175 Franken bewenden lassen.

Finanztierung noch offen

Noch offen ist, ob die Kinderzulagen bei den Lohnempfängern ausschliesslich von den Arbeitgebern oder teilweise auch von den Arbeitnehmern bezahlt werden sollen. Die Zulagen der Nichterwerbstätigen würden vom Staat finanziert, jene der Selbstständigerwerbenden im Prinzip von diesen selbst.

Gegenüber heute, wo die Kinderzulagen im Mittel 180 Franken betragen, werden die Mehrkosten auf rund eine halbe Milliarde geschätzt. Etwa 460 Millionen entfallen auf Arbeitgeber und allenfalls Arbeitnehmer, 20 Millionen auf den Bund (Landwirtschaft), 70 Millionen auf die Unselbstständigerwerbenden.

Unklar und umstritten sind laut Goll die Mehrkosten bei den Nichterwerbstätigen. In seiner Botschaft zur Volksinitiative geht der Bundesrat von 230 Millionen zu Lasten der Kantone aus. Diese Schätzungen beruhten auf unsicheren Annahmen, sagte die Kommissionspräsidentin.

Gewerkschaft nicht zufrieden

Die SGK wird den indirekten Gegenvorschlag Anfang September bereinigen und dann auch definitiv zur Volksinitiative Stellung nehmen. Das Plenum soll sich in der Wintersession mit dem Dossier beschäftigen. Travail.Suisse hat bereits mitgeteilt, dass die vorgeschlagenen Mindestzulagen noch «völlig ungenügend» seien.