Im Juli 2003 hatte das Bundesgericht festgehalten, dass Einbürgerungen an der Urne verfassungswidrig seien. Verschiedene parlamentarische Vorstösse wehren sich seither für die «Einbürgerungsdemokratie». So auch im Ständerat, der im Dezember 2003 eine Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) überwies.
Die ständerätliche SPK hat am Dienstag über den Stand der Arbeiten zur Umsetzung dieses Vorstosses informiert. Laut Peter Briner (FDP/SH) ist es «ihr klarer Wille, die Anliegen der Kantone ernst zu nehmen, wo an der Urne oder an Gemeindeversammlungen eingebürgert wird.»
Notfalls nachreichen
Nach Auskunft Briners beschloss die Kommission, nur Grundsätze festzulegen. Danach richtet sich die Einbürgerung im Rahmen des Bundesrechts nach Vorschriften der Kantone. Der Kanton bestimmt das Verfahren, wobei als Einbürgerungsorgane das Volk (Versammlung, Urne), das Parlament, die Exekutive oder eine andere Behörde in Frage kommen.
In jedem Fall ist nach Ansicht der SPK die Ablehnung eines Einbürgerungsentscheides zu begründen, wie dies das Bundesgericht vorschreibt. Die Kantone sorgen dafür, dass die Stimmberechtigten nur über begründete Anträge auf Ablehnung entscheiden.
Wird eine Einbürgerung abgelehnt und liegt fristgerecht keine genügende Begründung vor, hat die Behörde die Gründe nachzureichen. «Für Urnenabstimmungen haben wir schlichtweg keine andere Lösung gefunden», sagte Briner. Von jährlich 38 000 Einbürgerungsentscheiden fielen indessen nur rund 1000 an der Urne.
Beschwerderecht und Datenschutz
Ein Beschwerderecht sieht die SPK nur auf kantonaler Ebene vor. Das Bundesgericht soll nur noch Beschwerden prüfen, bei denen sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Zu garantieren ist schliesslich der Persönlichkeitsschutz: Publiziert werden lediglich Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer sowie generelle Angaben zu Leumund und Integration.
Verworfen hat die Kommission zwei Varianten ihrer Subkommission, die den Kantonen detailliertere Vorschriften gemacht hätten. Die SPK wird das nun entworfene Modell weiter konkretisieren und im November der Kommission vorlegen. Weil dann noch eine Vernehmlassung nötig ist, kann sich das Plenum frühestens im Sommer 2005 mit dem Geschäft befassen.