Das Gesetz setzt das bilaterale Abkommen mit der EU über die Zinsbesteuerung um. Die Schweiz erhebt zu Gunsten der EU-Staaten einen Steuerrückbehalt, der in den ersten drei Jahren 15, in den nächsten drei Jahren 20 und dann 35 Prozent betragen wird. Das Bankgeheimnis kann dadurch gewahrt bleiben.
Das Gesetz habe Lücken, weil es nur natürliche Personen erfasse, sagte WAK-Präsident Fulvio Pelli (FDP/TI) vor den Medien im Bundeshaus. Jedermann könne eine Gesellschaft gründen, um der Verrechnungsteuer zu entgehen. Auch würden nur die Zinsen, nicht aber die Gewinne erfasst.
Die Schweiz müsse aber die Grundsätze des Abkommens mit der EU übernehmen. Der Ertrag des Steuerrückbehalts fällt zu 75 Prozent an den EU-Mitgliedstaat, in dem der Zinsempfänger wohnhaft und steuerpflichtig ist. Die restlichen 25 Prozent behält die Schweiz.
Klar habe die WAK entschieden, dass nicht 10 Prozent der Erträge an die Kantone gehen sollen, sagte Pelli. Strittig seien noch die Sanktionsbestimmungen, welche die Linke strenger ausgestalten wolle. Die Ständerats-WAK berät die Vorlage am 18. Oktober. Die Nationalrats-WAK will sie am 18. November bereinigen.
19. Oktober 2004