Bern (sda) Bei den flankierenden Massnahmen zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die EU-Ostländer scheint der Kompromiss der Sozialpartner zu halten. Die Nationalratskommission ist bisher weitgehend dem Bundesrat gefolgt. Nicht zufrieden ist die SVP.

Die Kommission habe die vorgeschlagenen Massnahmen gegen Sozialdumping weder verwässert noch verschärft, sagte Präsidentin Hildegard Fässler (SP/SG) am Mittwoch vor den Medien im Bundeshaus. Die Detailberatung werde aber Ende November weitergeführt und erst am 6. Dezember mit der Gesamtabstimmung abgeschlossen.

Mit einigen "Klärungen" übernahm die Kommission das Dispositiv des Bundesrates, das unter anderem die Allgemeinverbindlichkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) weiter erleichtern will. Grosses Gewicht legt sie auf die Kontrollen, nachdem die Öffnung des Arbeitsmarkts für die alten EU-Länder auf Anfang Juni Probleme gezeigt hat.

Entscheidend sind die Kontrolle

Laut Fässler erwartet die Kommission von den Kantonen, dass sie die Kontrollen der Anstellungsbedingungen entschlossen durchführen. Um ein Zeichen der Zusammenarbeit zu setzen, änderte sie den Kostenschlüssel für die vorgesehenen zusätzlichen rund 150 Inspektoren: Statt 30 Prozent soll der Bund 50 Prozent beisteuern.

Zu drei sensiblen Bereichen erwartet die Kommission auf die nächste Sitzung hin einen Bericht der Verwaltung. Dieser soll offene Fragen im Zusammenhang mit den "Scheinselbständigen", der Temporärarbeit und den Sanktionen klären. Fürs erste wurde präzisiert, dass Ausländer ihren Status als Selbständige müssen ausweisen können.

SVP meldet Widerstand an

Der SP-Vertreter und Gewerkschafter André Daguet (BE) zeigte sich mit dem Verlauf der Beratungen zufrieden. Ganz anders Luzi Stamm (SVP/AG): Die SVP-Kommissionsmitglieder seien gegen jegliche Ausweitung der flankierenden Massnahmen. Kontrollen könnten das Dumping - insbesondere durch "Scheinselbständige" - ohnehin nicht verhindern.

Laut Stamm zeichnet es sich ab, dass die SVP unter diesen Umständen gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die 10 neuen EU-Länder stimmen wird. Im übrigen gaben das Protokoll zu dieser Ausdehnung und die notwendigen Gesetzesanpassungen in der Kommission kaum zu reden, wie Fässler bekanntgab.

Lehnt das Parlament oder das Volk diese Vorlage ab, kann die EU das Freizügigkeitsabkommen kündigen. Damit fielen auch alle sechs sektoriellen Abkommen der Bilateralen I hinweg. Geöffnet werden soll der Schweizer Arbeitsmarkt für Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten schrittweise bis 2011.