Bern (sda) Die Kantone sollen über das Einbürgerungsverfahren bestimmen. Die Ablehnung eines Gesuchs muss begründet werden, damit eine Beschwerde geführt werden kann. So soll die Einbürgerungsdemokratie mit dem Rechtsstaat versöhnt werden.

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates hat einstimmig eine Revision des Bürgerrechts verabschiedet, die die Lehren aus Bundesgerichtsentscheiden zieht. Die Gesetzesvorlage wurde auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Thomas Pfisterer (FDP/AG) ausgearbeitet und am Mittwoch vorgestellt.

Gesetzgeber statt Gericht

Im Juli 2003 kassierte das Bundesgericht einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Emmen LU und erklärte Einbürgerungen an der Urne generell für verfassungswidrig. Die beiden Urteile haben auf Bundes- und kantonaler Ebene zahlreiche Vorstösse provoziert.

In der Folge stimmte der Ständerat der Initiative Pfisterer mit 25 gegen 9 Stimmen zu. Diese will es den Kantonen weiterhin ermöglichen, Einbürgerungsentscheide durch das Volk, in Gemeindeversammlungen oder an der Urne fällen zu lassen.

Anderseits verlangt die Initiative, dass das Bundesgericht keine Entscheide mehr auf ordentliche Einbürgerungen fällen, sondern nur noch Beschwerden gegen die Verletzung der verfassungsmässigen Verfahrensgarantien beurteilen kann. Die Rechtslage müsse durch den Gesetzgeber und nicht durch das Bundesgericht geklärt werden.

Besserer Persönlichkeitsschutz

Die SPK unterbreitet bei Volksabstimmungen zu Einbürgerungen auf Gemeindeebene eine Lösung, derzufolge das Verfahren von den Kantonen zu bestimmen ist und ablehnende Einbürgerungsentscheide zu begründen sind. Die Kantone setzen Gerichtsbehörden ein, die Rekurse als letzte kantonale Instanzen beurteilen.

Im Sinne eines verbesserten Persönlichkeitsschutzes sollen die Einbürgerungsbehörden nur die für die Einbürgerung notwendigen Personendaten (Staatsangehörigkeit, Wohnsitzdauer, Leumund und Integration) publizieren dürfen. So sind Angaben über Religion, Ethnie, politische Haltung oder Beruf untersagt.

SVP an der Arbeit

Die Bundesgerichtsurteile führten auch im Nationalrat zur Einreichung einer Initiative. Rudolf Joder (SVP/BE) will im Unterschied zu Pfisterer eine inhaltliche Überprüfung von Einbürgerungsentscheiden durch gerichtliche Instanzen ganz ausschliessen. Die nationalrätliche SPK gab der Initiative mit 13 zu 12 Stimmen Folge.

Am 6. April lancierte die SVP eine Volksinitiative "für demokratische Einbürgerungen". Die SPK des Ständerates kam zum Schluss, das Resultat einer allfälligen Volksabstimmung nicht abzuwarten, sondern möglichst rasch einen konkreten Gesetzesentwurf zu unterbreiten.

Der Entwurf der SPK des Ständerates geht bis Ende Februar in eine Vernehmlassung. Er könnte in der Sommersession behandelt werden.