Bern (sda) Familien mit tiefen und mittleren Einkommen sollen für Kinder und für Junge in Ausbildung höchstens noch die halbe Krankenkassenprämie bezahlen müssen. Klar unterstützt nun auch die Nationalratskommission dieses Modell des Ständerates.

Das neue Modell verpflichtet die Kantone, bei unteren und mittleren Einkommen die Prämien von Kindern bis 18 Jahre und von jungen Erwachsenen in Ausbildung bis 25 Jahre um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Die Kantone können die Einkommensgrenze selber festlegen. Im Ständerat sprach man von rund 115 000 Franken.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) folgte dem Erstrat mit 19 zu 2 Stimmen. Vom Vorschlag des Bundesrates, für die Belastung der Haushalte je nach Einkommen ein «Sozialziel» zwischen 2 und 12 Prozent zu fixieren, war nicht mehr die Rede. Chancenlos blieb auch eine Anregung der Kantone, alle Kinder zu befreien und die Prämien der jungen Erwachsenen zu halbieren.

Differenz bei der Finanzierung

Zur Finanzierung der zusätzlichen Prämienverbilligung wählte die SGK mit 16 zu 7 Stimmen einen andern Weg als der Ständerat, wie ihre Präsidentin Christine Goll (SP/ZH) am Freitag sagte. Die Bundesbeiträge an die Kantone sollen 2006 um 80 Millionen auf 2,5 Milliarden Franken erhöht und dann jährlich dem Kostenanstieg der grundversicherten Leistungen angepasst werden.

Demgegenüber hatte die kleine Kammer in der Dezembersession einen separaten Finanzierungsbeschluss verabschiedet. Dieser sieht einen jährlichen Aufschlag um 1,5 Prozent und zusätzlich in den Jahren 2006 und 2007 eine Erhöhung um je 100 Millionen vor.

Laut Goll würden die Kantone bei einem Kostenanstieg von beispielsweise fünf Prozent mit der Variante der SGK mittel- und längerfristig besser fahren. 2007 erhielten sie noch 33 Millionen weniger, 2008 aber gut 5 und 2008 bereits 137 Millionen mehr.

Die Prämienverbilligung wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von den Kantonen finanziert. Dabei entscheidet jeder Kanton für sich, wie weit er die Bundessubvention beanspruchen will. Je mehr Geld er in Bern «abholt», desto mehr muss er selber einsetzen.

In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage 21 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung. Das Plenum wird sich damit in der Märzesssion befassen. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes soll auf Anfang 2006 in Kraft treten.