Bern (sda) Der Bundesanteil von 7 Milliarden Franken am Goldschatz der Nationalbank soll dem AHV-Fonds gutgeschrieben werden. Die AHV würde so von der Schuld der IV entlastet. Dies sieht die Wirtschaftskommission (WAK) des Ständerates vor.

Dieser mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedete Vorschlag soll der Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt werden, sagte WAK-Präsident Eugen David (CVP/SG) am Donnerstag vor den Medien. Er wird in der kommenden Frühjahrssession im Ständerat beraten.

Die vom Bundesrat beschlossene Ausschüttung des Goldschatzes an Bund und Kantone habe für die WAK eine neue Ausgangslage geschaffen, sagte David. Nun stünden Bundesmittel für einen indirekten Gegenvorschlag zur KOSA-Initiative zur Verfügung. So könne das dringendste Problem der Sozialwerke entschärft werden.

IV verselbständigen

Die WAK-Lösung würde verhindern, dass der AHV-Fonds weiter zu Lasten der AHV-Rentner für die IV-Schuld von heute 6 Milliarden "missbraucht" werde, sagte David. Für die IV würde ein eigener Fonds geschaffen. Dieser könnte - die Realisierung der 5. IV-Revision mit Leistungskorrekturen und 0,8 Mehrwertsteuerprozenten vorausgesetzt - bei Null starten.

Der IV-Fonds müsste sich die Mittel für eine ausreichende Liquiditätsreserve auf dem Geld- und Kapitalmarkt oder durch Darlehen beim AHV-Fonds beschaffen. In Kraft treten soll das Gesetz, sobald die IV-Rechnung positiv abschliesst und sich eine nachhaltige Konsolidierung abzeichnet.

Zunächst bekräftigte die WAK den Beschluss des Ständerates, den direkten Gegenvorschlag des Nationalrates (je die Hälfte des Nationalbank-Reingewinns für die AHV und die Kantone) abzulehnen. Mit 8 zu 3 Stimmen stimmte sie für einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzestufe, der mit einem Referendum angefochten werden könnte.

Bundesrat noch bedeckt

Abgelehnt wurden Minderheitsanträge von Erika Forster (FDP/SG), auf einen Gegenvorschlag zu verzichten, und von Simonetta Sommaruga (SP/BE), den Bundesanteil am Goldschatz ohne Fondstrennung allein für die Schuldentilgung der IV zu verwenden. Der WAK-Vorschlag sei noch nicht mehrheitsfähig, räumte David ein. Diese Mehrheit müsse im Ständerat und im Nationalrat erarbeitet werden.

Der Bundesrat habe sich noch nicht entschieden, sagte David. Finanzminister Hans-Rudolf Merz habe zwar die Arbeiten der Kommission mit Wohlwollen begleitet. Er sei aber beim ursprünglichen Antrag des Bundesrates geblieben, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.

Einig sind sich die beiden Räte mit dem Bundesrat, dass die Initiative des Komitees sichere AHV (KOSA) verworfen werden muss. Diese verlangt, den jährlichen Reingewinn der Nationalbank an den AHV-Fonds zu geben, wobei ein Anteil der Kantone von einer Milliarde Franken reserviert bliebe.