Bern (sda) Bei der Neuordnung des Strommarktes will die Energiekommission (UREK) des Nationalrates die erneuerbaren Energien mit jährlich bis zu 165 Millionen Franken fördern. Sie will das sofort und nicht nur mit freiwilligen Massnahmen tun.

Wie Präsident Ruedi Lustenberger (CVP/LU) am Dienstag vor den Medien erklärte, hat sich die UREK ein ehrgeiziges Ziel gesteckt. Die Stromproduktion aus einheimischen erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2030 um 5,4 Terawattstunden oder 10 Prozent des heutigen Elektrizitätsverbrauches erhöht werden. Die Kommission will die Förderpolitik verbindlich gestalten und nicht wie der Bundesrat vorerst für fünf Jahre auf freiwillige Massnahmen bauen, um das Ziel in Etappen zu erreichen. Die UREK sei sich in dieser Stossrichtung einig gewesen, sagte Lustenberger.

Kostendeckende Einspeisevergütung

Neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Wind, Geothermie und Sonnenenergie sollen künftig eine Einspeisevergütung erhalten, welche die Gestehungskosten deckt. Diese soll die heutige Einspeiseregelung von 15 Rappen pro Kilowattstunde verstärken, die 28 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Finanziert werden diese Fördermassnahmen durch einen Zuschlag auf den Kosten der Netznutzung. Um die Endverbraucher nicht zu stark zu belasten, soll der Zuschlag auf 0,3 Rappen pro Kilowattstunde begrenzt werden. Das entspricht laut Lustenberger gemessen am heutigen Verbrauch rund 165 Millionen pro Jahr. Wollen die Betreiber der Stromnetze von diesem Zuschlag profitieren, müssen sie wettbewerbliche Ausschreibungen für die Erneuerung der bestehenden Wasserkraftwerke durchführen. Die Wasserkraft soll nach den Vorstellungen der UREK 2 bis 2,5 Terawattstunden ans Ziel beisteuern.

Links-grünes Lager gewinnen

Heute wende der Bund zur Förderung der erneuerbaren Energien und der Kleinwasserkraftwerke rund 70 Millionen jährlich auf, sagte Lustenberger. Die UREK hoffe, mit den zusätzlichen 165 Millionen das links-grüne Lager für das Stromversorgungsgesetz zu gewinnen. Die Frage der Förderung der effizienten Stromverwendung wird am 9./10. Mai behandelt. Schon früher hatte die UREK gegen den Bundesrat beschlossen, den Strommarkt in einem Schritt zu öffnen. Das Gesetz, welches das 2002 am Volksmehr gescheiterte Elektrizitätsmarktgesetz ersetzen soll, kommt im Sommer ins Plenum.

Copyright © SDA-ATS, Berne, Switzerland, 26.04.2005