Nach dem Vorschlag des Bundesrates sollen Kantone und Krankenkassen die Leistungs- und Investitionskosten der öffentlichen und privaten Listenspitäler künftig je zur Hälfte tragen. Von dieser "dual-fixen" Finanzierung will die SGK nichts wissen, wie Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE) am Dienstag im Bundeshaus bekanntgab.
Zum einen befürchtet die SGK einen starken Prämienschub in jenen Kantonen, die heute über 50 Prozent an die Spitalfinanzierung bezahlen. Im Landesmittel stiegen die Prämien um 7 Prozent, in Genf beispielsweise um 20 Prozent. Gleichzeitig sieht die SGK in der ungleichen Finanzierung des Spital- und des ambulanten Sektors eine Wettbewerbsverzerrung.
70 zu 30
Nach langen Vorarbeiten verabschiedete die Kommission nun ohne Gegenstimme ein Modell, das Brunner vor den Medien als "revolutionär" bezeichnete. Sie betrachtet den stationären und den ambulanten Bereich als ein Ganzes und schlägt vor, die heutigen Zahlungen von Kantonen und Versicherern insgesamt beizubehalten.
Nach den Berechnungen der SGK bezahlen die Kantone heute an die Leistungen der Grundversicherung (Pflegeheime und Spitex inbegriffen) im schweizerischen Mittel rund 30 Prozent. Auf die obligatorische Krankenversicherung entfallen 70 Prozent. Diese Angaben sind allerdings, wie Brunner einräumte, stark umstritten.
Hinauf oder hinunter
Jene Kantone, die heute weniger als 30 Prozent bezahlen, müssen ihren Beitrag pro Jahr um 1 Prozent bis zu dieser Schwelle erhöhen. Dies gilt allerdings nicht, wenn auch ihre Prämienbelastung unter dem schweizerischen Mittel liegt. Dann ist es ihnen lediglich verboten, ihren gegenwärtigen Beitrag zu senken.
Trägt ein Kanton heute mit über 30 Prozent an die Kosten bei, kann er pro Jahr um 0,5 Prozent hinuntergehen. Dazu ist er aber nicht verpflichtet. Laut Brunner ist in diesen Kantonen nämlich auch das Prämienniveau hoch. Senkt nun der Kanton seinen Anteil, steigen die Prämien und damit auch wieder die kantonale Subvention an die Prämienverbilligung.
Vertragszwang bleibt
Die Kantone bezahlen ihren Beitrag den Krankenkassen (oder allenfalls den Leistungserbringern direkt). Nach Auskunft Brunners nähert sich das SGK-Modell so dem mittelfristig angestrebten Monismus, bei dem nur ein Kostenträger auftritt. Im Gegensatz zu diesem baut es allerdings auf dem Vertragszwang zwischen Kassen und Leistungserbringern auf, den die Landesregierung aufheben möchte.
Die Kantone werden weiterhin eine Spitalplanung betreiben und nur für jene Spitäler bezahlen, die einem Bedarf entsprechen und auf der kantonalen Liste stehen. Hingegen können sie laut Brunner auf den ambulanten Bereich nur wenig Einfluss nehmen, obschon sie nun auch hier zur Kasse kommen sollen.
Bundesrat dagegen
Brunner wundert es schon deshalb nicht, dass die Kantone das Modell ihrer Kommission ablehnen. Die Kantone seien aber auch mit den Vorschlägen des Bundesrates nicht einverstanden, sagte sie. Laut Brunner hat sich im übrigen auch Bundesrat Pascal Couchepin in der Kommission klar gegen das SGK-Modell ausgesprochen.
Die kleine Kammer wird sich in der Herbstsession mit den Kommissionsanträgen befassen. Im Herbst folgt als zweiter Teil der Vorlage eine Verfeinerung des Risikoausgleichs unter den Krankenkassen. Hier will die SGK noch eine kleine Vernehmlassung durchführen.