Die grosse Kammer hatte die Deklarationspflicht als zweite Kammer neu eingefügt. In der Differenzbereinigung sprach sich die Wissenschaftskommission (WBK) des Ständerates nun mit 7 zu 2 Stimmen dagegen aus, wie ihre Präsidentin Christiane Langenberger (FDP/VD) am Dienstag den Medien im Bundeshaus mitteilte.
Minderheit will Transparenz
Laut Langenberger hält die Mehrheit die Deklarationspflicht für "nicht praktikabel". Dies gelte insbesondere für Produkte, die - wie beispielsweise die Salami - aus mehreren Tieren stammten. Vorzuziehen sei eine "Positivdeklaration", mit der einheimische Produzenten auf die strengeren schweizerischen Auflagen hinweisen könnten.
Als Vertreterin der Minderheit wies Anita Fetz (SP/BS) darauf hin, dass der Bund die Deklarationspflicht praktikabel regeln könne - beispielsweise zunächst nur für homogene Produkte wie Fleisch oder Eier. Es gehe darum, für die Konsumenten Transparenz zu schaffen und eine Diskriminierung der Schweizer Bauern gegenüber ausländischer Billigkonkurrenz zu verhindern.
Importverbot für Hunde- und Katzenfelle
Mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess die WBK das vom Zweitrat nachgeschobene Importverbot für Hunde- und Katzenfelle sowie daraus hergestellte Produkte gut. Auch sie will damit ein "politisches Signal" gegen grausame Methoden wie die Häutung lebender Tiere setzen, worüber beispielsweise aus China berichtet wird.
Mit dem gleichen Resultat akzeptierte die Ständeratskommission auch die verschärfte Lösung des Zweitrates bei den Tiertransporten. Danach darf die Fahrzeit ab Verladeplatz höchstens sechs Stunden betragen, wobei der Bundesrat Ausnahmen vorsehen kann.
Kein Gummiartikel zur Ferkelkastration
Hingegen hielt die WBK mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrer Regelung bei der Ferkelkastration fest: Die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung soll ab 1. Januar 2009 verboten sein. Gibt es dann noch keine praxistaugliche Alternativmethode, kann der Bundesrat die Frist um höchstens zwei Jahre verlängern.
Demgegenüber hatte der Nationalrat ein "grundsätzliches" Verbot ab 1. Januar 2009 ohne mögliche Fristerstreckung beschlossen. Diese "Gummibestimmung" lasse ein unendliches Hinausschieben zu, sagte Fetz. Sie hatte sich der Stimme enthalten, weil sie ein "Verbot ohne Wenn und Aber" anstrebt.
Initiative macht weiter Druck
Der Ständerat befasst sich in der Herbstsession mit den Differenzen. Die Gesetzesrevision gilt als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Tierschutz - Ja!" des Schweizer Tierschutzes (STS). Die Initianten haben sich insbesondere mit den Beschlüssen des Ständerates unzufrieden erklärt und bisher keinen Rückzug ihres Begehrens in Aussicht gestellt.