Bern (sda) Abgewiesene Asylsuchende sollen Nothilfe erhalten, wenn sie ihre Notlage glaubhaft machen. Mit dem Einbau dieser Sicherung schlägt die Staatspolitische Kommission (SPK) dem Ständerat vor, auf den verfassungswidrigen Nothilfestopp zu verzichten.

Nach dem Beschluss der kleinen Kammer sollte die Nothilfe eingeschränkt oder verweigert werden können, wenn sich Asylbewerber der Ausreise widersetzen, obschon der Vollzug der Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich ist. Diese Bestimmung wurde vom Nationalrat gestrichen, nachdem sie das Bundesgericht für verfassungswidrig erklärt hatte.

In der Differenzbereinigung zum Asylgesetz lenkte die SPK des Ständerates nun grundsätzlich ein. Sie ist aber der Meinung, dass die abgewiesenen Asysuchenden nicht besser gestellt werden sollten als andere Sozial- oder Nothilfeempfänger. Mit 8 zu 3 Stimmen beschloss sie, dass die Notlage "glaubhaft" gemacht werden muss.

Die neue Formulierung sei von den Experten für völkerrechtskonform befunden und mit dem Bundesrat abgesprochen worden, sagte SPK-Sprecherin Trix Heberlein (FDP/ZH) am Montag vor den Medien. "Es braucht für die Nothilfe eine Mindestanstrengung der Betroffenen." Das Glaubhaftmachen der Mittellosigkeit sei im Allgemeinen kein Problem.

Was heisst unzumutbar?

Einstimmig präzisierte die SPK, wann der Vollzug einer Weg- oder Ausweisung unzumutbar sein kann. Gemäss ihrem Vorschlag ist dies dann der Fall, wenn ein Ausländer in Situationen wie Krieg, Bürgerkrieg, allgemeiner Gewalt und medizinischer Notlage im Heimat- oder Herkunftsstaat "in seiner Existenz konkret gefährdet ist".

Unbestritten blieb eine vom Nationalrat nachgeschobene Bestimmung: Gesuche vorläufig Aufgenommener um eine Aufenthaltsbewilligung sollen vertieft geprüft werden, wenn sich die Betroffenen seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, hier gut integriert sind und nicht heimkehren können.

Hart blieb die Ständeratskommission mit 6 zu 5 Stimmen in einem andern Punkt. Der Bundesrat soll die Pflichtleistungen der Krankenversicherung für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung einschränken können. Hier wie bei der Nothilfe beantragt eine Minderheit, dem Nationalrat zu folgen.

Im von den Räten gleichzeitig behandelten Ausländergesetz sollen die beiden einzigen Streitpunkte ausgeräumt werden. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit den Diffferenzen im Asyl- und Ausländerrecht befassen. SPK-Präsident Jean Studer (SP/NE) rechnet damit, dass die Vorlagen am letzten Sessionstag definitiv verabschiedet werden können.