Bern (sda) Die ständerätliche Wissenschaftskommission will so rasch wie möglich ein Verbot potenziell gefährlicher Hunderassen erlassen. Zwei im Rahmen der Genlex geänderte Artikel des Tierschutzgesetzes sollen umgehend in Kraft treten.

Für ein Verbot von Kampfhunden gebe es eine ausreichende Rechtsgrundlage, teilten Vertreter der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) am Dienstag in Bern den Medien mit. Im Auge hat die WBK Bestimmungen über das Züchten und Erzeugen von Tieren mit bestimmten Merkmalen sowie das Verbot abnormer Tiere.

Diese Artikel liessen sich auf potenziell gefährliche Hunderassen übertragen, erklärte Vizepräsident Hermann Bürgi (SVP/TG). Der Bundesrat hätte es auf Grund dieser Rechtslage in der Hand gehabt, früher zu handeln, betonten Bürgi und WBK-Präsidentin Anita Fetz (SP/BS).

Verordnungen bis Ende Janua

Die WBK fordert in ihrer am Dienstag eingereichten Motion eine umgehende Inkraftsetzung der beiden Gesetzesartikel. Bis Ende Januar müsse der Bundesrat die entsprechenden Verordnungstexte vorlegen. Per Verordnung könnten zum Beispiel Verbote potenziell gefährlicher Rassen und Haltevorschriften erlassen werden.

Die Motion verlangt, dass zuvor die zuständigen Kommissionen der Räte konsultiert werden. Die WBK gehe davon aus, dass ihr Vorstoss bis zur Behandlung in der Frühjahrssession bereits obsolet sei, sagte Fetz.

Die WBK setzt nicht nur auf Verbote, sondern auch auf Vorschriften zur Haltung von Hunden, die Menschen gefährlich werden können. Auf bestimmte Rassen habe sie sich aber nicht festgelegt. Diese Frage habe der Bundesrat in den Ausführungsbestimmungen zu regeln.

Für ein Kampfhunde-Verbot hatte sich letzte Woche bereits die WBK des Nationalrates ausgesprochen. Sie wollte deshalb in der laufenden Debatte über das Tierschutzgesetz auf einen bereits bereinigten Artikel zurückkommen.

Referendum ausgeschlossen

Damit hätten aber die Differenzbereinigung, die Referendumsfrist und ein allfälliger Rückzug der Volksinitiative "Tierschutz - Ja" abgewartet werden müssen, sagte Fetz. Auch wenn die ständerätliche WBK diesen Antrag nicht unterstütze, trage sie das Anliegen ihrer nationalrätlichen Schwesterkomission voll und ganz mit.

Die vorzeitige Inkraftsetzung der zwei Artikel des Tierschutzgesetzes sei nämlich der "schnellere und sichere Weg" zum Ziel. Weil die Referendumsfrist für diese Gesetzestexte bereits abgelaufen sei, sei es ausgeschlossen, dass etwa betroffene Hundehalter das Referendum gegen die neuen Vorschriften ergreifen.

Die Wissenschaftskommissionen der beiden Räte reagierten mit ihren Vorstössen auf einen tödlichen Angriff von drei Pitbulls in Oberglatt ZH. Die Hunde bissen am 1. Dezember einen sechsjährigen Buben auf dem Weg zum Kindergarten zu Tode.