Bern (sda) Auf Heizöl wird wohl nicht so bald eine CO2-Abgabe erhoben. Die Nationalratskommission beantragt dem Plenum Rückweisung an den Bundesrat, damit dieser mit der Wirtschaft eine Vereinbarung über einen "Gebäuderappen" abschliesse.

Um die Klimaziele des Kyoto-Protokolls zu erfüllen, möchte der Bundesrat ab Mitte 2006 auf fossilen Brennstoffen eine Lenkungsabgabe von 35 Franken pro Tonne erheben, was den Liter Heizöl um 9 Rappen verteuern würde. Über diesen Abgabesatz muss gemäss CO2-Gesetz das Parlament entscheiden.

So weit kam die Kommission des Nationalrates für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) nicht, obschon sie im November auf den Bundesbeschluss eingetreten war. Mit 13 zu 12 Stimmen votierte sie dafür, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, wie Präsidentin Barbara Marty Kälin (SP/ZH) am Dienstag den Medien im Bundeshaus mitteilte.

Bürgerliche Mehrheit bremst

Nach dem Willen der UREK soll der Bundesrat innerhalb von vier Monaten nach der Rückweisung durch das Parlament mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines Klimarappens II auf Brennstoffen abschliessen. Ein Klimarappen I ist seit dem 1. Oktober 2005 probeweise bereits für Benzin und Diesel in Kraft.

Unterstützt wurde dieses Modell des Hauseigentümer- und des Gewerbeverbandes von der bürgerlichen Mehrheit aus FDP, SVP und CVP. Zur Diskussion steht eine Abgabe von 2 Rappen pro Liter Heizöl. Die Einnahmen von jährlich rund 150 Millionen sollen in Energiemassnahmen bei Gebäuden und Grossanlagen investiert werden.

Der Markt hat vorgespurt

Nach den 1,5 Klimarappen auf Treibstoffen verdiene nun auch der "Gebäuderappen" ein Chance, sagte der frühere Hauseigentümer-Direktor Rolf Hegetschweiler (FDP/ZH). Die angestrebte Reduktion der CO2-Emissionen lasse sich damit "rascher, flexibler und wirksamer" erreichen, wobei erst noch das Gewerbe profitiere.

Laut Hegetschweiler ging der Bundesrat davon aus, dass sich die Ziellücke mit einer CO2-Abgabe von 9 Rappen pro Liter schliessen lasse. Seit der Verabschiedung der Botschaft habe aber der Markt allein für eine Preissteigerung von 20 bis 30 Rappen gesorgt. Der Klimarappen II sei deshalb "mehr als genügend".

Rechtsgrundlagen nachliefern?

Ganz anders sieht dies Rudolf Rechsteiner (SP/BS) als Vertreter der Minderheit: "Die bürgerliche Mehrheit hat offen gelegt, was sie in der Klimapolitik will, nämlich gar nichts." Stossend am Gebäuderappen sei nicht nur, dass das Geld "in der Familie" bleibe, sondern dass Parlament und Volk zu den Abgaben und deren Zweck nichts dazu zu sagen hätten.

Ein klein wenig trug die UREK diesen Bedenken Rechnung. Ein mit 15 zu 5 Stimmen angenommener Zusatz zum Rückweisungsantrag fordert den Bundesrat auf, den Räten innert 18 Monaten nach der Einführung des Gebäuderappens Rechtsgrundlagen für beide Klimarappen vorzulegen. Energieminister Moritz Leuenberger riet davon ab, weil er eine definitive Blockade der CO2-Abgabe befürchtet.

CO2-Abgabe in der Hinterhand

Marty Kälin wies vor den Medien darauf hin, dass weder der erste noch der zweite Klimarappen am CO2-Gesetz etwas änderten. Das Gesetz sehe weiterhin die Einführung einer CO2-Abgabe vor, wenn "freiwillige" Massnahmen der Wirtschaft nicht zum Ziel führten. Laut Bundesrat brächte die CO2-Abgabe rund 650 Millionen, die via Krankenkassen der Bevölkerung erstattet würden.

Mit dem Rückweisungsantrag befasst sich der Nationalrat in der bevorstehenden Frühlingssession. Für eine Rückweisung wäre dann auch die Zustimmung des Ständerates erforderlich.