Mit dem neuen Gesetz und der Kreditvorlage nimmt der Bundesrat nach dem Scheitern des Gegenvorschlags zur Avanti-Initiative im Februar 2004 einen neuen Anlauf, die drängendsten Verkehrsprobleme zu lösen. Die KVF sei ihm im Wesentlichen gefolgt, sagte Präsident Thomas Pfisterer (FDP/AG) am Freitag vor den Medien im Bundeshaus.
Einverstanden ist die KVF damit, für «Dopo Avanti» ab 2008 während 20 Jahren 20 Milliarden Franken einzusetzen: 8,5 Milliarden für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes bis 2015, 5,5 Milliarden für die Beseitigung von Engpässen, 6 Milliarden für den öffentlichen und privaten Agglomerationsverkehr.
Auch Pratteln-Liestal dringlich
Finanziert werden soll der Fonds mit zweckgebundenen Geldern aus der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette, wobei das Parlament die jährlichen Tranchen bestimmt. Er startet mit einer Ersteinlage von 2,2 Milliarden aus der mittlerweile auf 3,8 Milliarden angewachsenen Spezialfinanzierung des Strassenverkehrs.
Vom Bundesrat übernahm die KVF die Liste der dringenden und baureifen Agglomerationsprojekte. Neu fügte sie aber die Strecke der A2 zwischen Pratteln und Liestal BL mit einem Fonds-Beitrag von 137,5 Millionen an. Dieses Projekt sei versehentlich vergessen worden, sagte Pfisterer.
Substanzerhaltung in Berg- und Randgebieten
Um die Akzeptanz zu verbessern, verankerte die KVF im Gesetz auch die Hauptstrassen der Berggebiete und Randregionen, wobei es ausschliesslich um die Substanzerhaltung geht. Vorgesehen sind 800 Millionen für 20 Jahre. Sie sollen je zur Hälfte aus der «Buchungsreserve» der Strassenfinanzierung und über Jahrestranchen aus dem Fonds finanziert werden.
Ausserhalb der Vorlage hatte auch der Bundesrat eine Unterstützung der Berg- und Randregionen angekündigt. Er möchte dazu aber vorwiegend Mittel aus der Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe von 2008 beiziehen. Laut Pfisterer wäre auch die KVF damit grundsätzlich einverstanden.
Die Einstimmigkeit in der Kommission sei erfreulich, sagte Pfisterer. Die KVF sei bewusst vorsichtig vorgegangen. Sie habe deshalb einige «Präzisierungen» angebracht und insbesondere bekräftigt, dass die Mittel mit Ausnahme jener für das Nationalstrassennetz und die Hauptstrassen etappiert freigegeben werden sollen.