Mit 18 zu 6 Stimmen verabschiedete die SGK eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, welche die unbestrittenen Punkte einer im Nationalrat an der Frage der Straffreiheit des Kiffens gescheiterten Vorlage aufnimmt. Das heisse Eisen des Cannabis-Konsums wird nicht angefasst.
Nach dem Veto im Nationalrat hatte die SGK das Ruder in die Hand genommen. Sie ergriff eine Initiative, um die allseits anerkannte Viersäulen-Drogenpolitik mit Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression gesetzlich zu verankern und die ärztliche Verschreibung von Heroin für Schwerstsüchtige zu sichern.
Die SGK ergänzte den von einer Subkommission verfassten Entwurf um das Abstinenzziel. Zudem soll Heroin gemäss internationalen Abkommen auf der Liste der verbotenen Stoffe aufgeführt bleiben. Weiter soll ermöglicht werden, dass ein nationales Referenzlabor bei Grossanlässen Drogen auf ihre Gefährlichkeit hin prüfen kann.
Der Bundesrat muss zu dem Entwurf der SGK noch Stellung nehmen. Deshalb ist nach Auskunft von Triponez damit zu rechnen, dass die Vorlage erst Herbst ins Plenum kommt. Zeitdruck bestehe nicht, da die ärztliche Verschreibung von Heroin bis Ende 2009 verlängert worden sei.
Die Vorlage habe nichts mit dem Beschluss des Bundesrates zu tun, die Initiative "für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz" ohne Gegenvorschlag abzulehnen, sagte Triponez. Es gehe allein darum, die mehrheitsfähigen Punkte der ursprünglichen Betäubungsmittelrevision zu retten.