Bern (sda) Armeeangehörige sollen Dienstwaffe und Munition weiterhin nach Hause nehmen. Mit klarem Mehr hat die Sicherheitspolitische Kommission (SIK) des Nationalrates einen Antrag abgelehnt, mit dem die Linke dies ändern wollte.

Nach der Behandlung von 63 Anträgen hat die SIK die Revision des Waffengesetzes 06.008 mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Laut Präsidentin Barbara Haering (SP/ZH) nahm sie an der Fassung des Ständerates keine wesentlichen Änderungen vor. Das Geschäft wird vom Plenum in der Herbstsession in Flims behandelt.

Schneller bereit sein

Der Entscheid zugunsten der Ordonnanzwaffe im Schrank fiel mit 16 zu 8 Stimmen. Nach Auskunft Haerings argumentierte die Mehrheit vorab damit, dass das heutige Bedrohungsbild mit dem Terrorismus eine viel schnellere Mobilisierung nötig machen könnte. Von den jüngsten Studien über häufige Suizide mit der Dienstwaffe habe die SIK Kenntnis genommen.

Auch mit andern Anträgen blieb die Linke chancenlos. Mit 17 zu 8 Stimmen lehnte die SIK so ein zentrales Waffenregister ab. Nach Ansicht der Mehrheit würde das aufwändige Register keinen Beitrag zur Reduktion von Missbräuchen und zur Aufklärung von Straftaten leisten. Auch eine obligatorische Markierung aller Waffen verwarf die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen.

Auf Antrag des Justiz- und Polizeidepartements brachte die SIK einige Präzisierungen an. Festgeschrieben wurde unter anderem, dass ausländische Sicherheitsbeauftragte beispielsweise bei Staatsbesuchen ausnahmsweise im Flughafen eine Waffe tragen dürfen. Näheres soll hier aber noch die Verordnung regeln.

Eine Velokette kann eine Waffe sein

Im Einklang mit dem Erstrat beschloss die SIK, dass das Waffenrecht weiterhin eine Missbrauchsgesetzgebung sein soll, die vom grundsätzlichen Recht zum Waffenbesitz ausgeht. Die Revision soll Lücken in der Missbrauchsbekämpfung schliessen, das in den Kantonen unterschiedlich ausgelegte Waffenrecht vereinheitlichen und europäische Standards übernehmen.

Neu erfasst das Gesetz auch die bisher frei erhältlichen Soft-Air-, CO2-, Druckluft, Schreckschuss- und Imitationswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können. Der anonymisierte Verkauf von Waffen über Internet oder Inserate wird verboten.

Polizei und Zollbehörden erhalten die Möglichkeit, Baseballschläger, Metallrohre, Veloketten und andere gefährliche Gegenstände zu konfiszieren, wenn diese offensichtlich als Waffen missbraucht werden sollen. Bundesrat und Parlament nehmen damit vor allem die Gewalt an Demonstrationen und Sportveranstaltungen ins Visier.

Die Revision schafft auch die Rechtsgrundlage für den Austausch von Daten zwischen dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und der Armee. So sollen die zivilen Behörden die Besitzer ehemaliger Armeewaffen identifizieren können. Das fedpol wird ausserdem eine nationale Stelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren schaffen.