Die ständerätliche Umwelt- und Energiekommission (UREK) schlage mit grosser Geschlossenheit eine ausgewogene und mehrheitsfähige Liberalisierung des Elektriztätsmarktes (04.083) vor, sagte Präsident Carlo Schmid (CVP/AI) am Montag vor den Medien. Sie ziehe die Lehren aus dem Scheitern des Elektrizitätsmarktsgesetzes im Jahr 2002.
Wahlfreiheit für die Kleinen
Der Nationalrat hatte beschlossen, dass das Parlament nach fünf Jahren entscheiden soll, ob auch die Kleinkundschaft und die Haushalte auf dem freien Markt einen tieferen Strompreis suchen können. Ein fakultatives Referendum schloss er aus. Die UREK will dagegen wie der Bundesrat eine Volksbefragung ermöglichen.
Wie der Nationalrat will die Ständeratskommission aber die Haushalte und Kleinverbraucher nicht zwingen, auf den freien Markt zu gehen. Sie können nach dem so genannten Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung bei ihrem angestammten Elektrizitätswerk bleiben.
Das Stromübertragungsnetz soll sicher in Schweizer Hand bleiben. Wie Schmid erläuterte, sollen die Überlandwerke ihre Netze in nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften einbringen, die sich binnen fünf Jahren zu einer nationalen Netzgesellschaft zusammenschliessen. Diese müsse nicht direkt Eigentum der Kantone und Gemeinden sein.
Mehr "grüner" Strom
Die UREK habe ein klares Votum für die erneuerbaren Energien abgegeben, sagte Schmid. Das Förderziel des Nationalrates, die Jahreserzeugung von "Grünem" Strom bis 2030 um mindestens 5400 Gigawattstunden zu erhöhen, bleibe bestehen. Die Wasserkraft solle noch stärker gefördert werden.
Finanziert werden die Fördermassnahmen durch einen Zuschlag auf den Kosten der Netznutzung. Die UREK will diese Einspeisevergütung gegenüber dem Nationalrat von 0,3 auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde erhöhen. Das würde die Konsumenten ab 2015 maximal 270 statt 165 Millionen jährlich kosten, wie das der Nationalrat beschlossen hatte.
Nicht vor 2008
Strommarktliberalisierung und Förderung der erneuerbaren Energien sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Deshalb habe die UREK anders als der Nationalrat die Revision des Energiegesetzes wieder ins Stromversorgungsgesetz eingebaut, sagte Schmid.
Die UREK kommt in der Herbstsession in Flims nur mit dieser Vorlage ins Plenum. Das Elektrizitätgesetz, das den grenzüberschreitenden Stromhandel regeln soll, wurde ausgeklammert. Die Liberalisierung des Strommarktes dürfte aus der Sicht der UREK nicht vor 2008 in Kraft treten.