Bern (sda) Der Ständerat soll in der Differenzbereinigung zur Reform der Unternehmenssteuer 05.058 weitgehend an seinen Beschlüssen festhalten. Seine Kommission (WAK) besteht unter anderem auf klaren Kriterien zur Abgrenzung des Quasi-Wertschriftenhandels.

Private Kapitalgewinne sind steuerfrei, Verluste im Gegenzug auch nicht abziehbar. Die Frage ist nun, wie besteuert wird, wer über die private Vermögensverwaltung hinaus etwas reger mit seinen Wertschriften Handel treibt. Ein Bundesgerichtsentscheid und ein Kreisschreiben haben hier die Schraube etwas gar stark angezogen.

Noch nicht das Ei des Kolumbus?

Der Nationalrat wollte das Problem mit einer beschränkten Besteuerung von Kapitalgewinnen im Quasi-Wertschriftenhandel lösen. Laut WAK-Präsident Hannes Germann (SVP/SH) wäre dies ein Systemeinbruch. Die kleine Kammer soll deshalb dabei bleiben, den Quasi-Wertschriftenhandel als selbständige Erwerbstätigkeit zu definieren.

Nach dem einstimmigen Antrag der WAK sollen dabei kumulativ zwei Kriterien gelten: Zum einen muss der jährliche Verkaufserlös während zweier Geschäftsjahre in Folge 500 000 Franken übersteigen, zum andern die Summe der Verkäufe grösser sein als viermal das Wertschriftenvermögen zu Beginn des Jahres. Germann liess offen, "ob dies das Ei des Kolumbus ist".

Mit 4 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung folgte die WAK beim Abzug privater Schuldzinsen dem Nationalrat. Danach soll der Schuldzinsenüberhang von 50 000 Franken weiterhin zugelassen sein. In zwei andern Punkten, wo es um Erleichterungen zugunsten der Personenunternehmen geht, beantragt die Kommission hingegen Festhalten.

Hauptdifferenz Dividendenbesteuerung

Kernpunkt der Unternehmenssteuerreform ist die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung durch die Gewinnsteuer beim Unternehmen und die volle Besteuerung der Dividenden beim Aktionär. Hier hatte die Kommission schon früher beschlossen, ihre Fassung gegenüber dem Nationalrat zu verteidigen.

Laut WAK sollen die Dividenden im Privatvermögen zu 60 Prozent und im Geschäftsvermögen zu 50 Prozent besteuert werden. Demgegenüber hatte der Nationalrat die Quote gegen den Widerstand von Finanzminister Hans-Rudolf Merz in beiden Fällen auf 50 Prozent angesetzt.