Bern (sda) Die Umwelt- und Energiekommission (UREK) des Ständerates will die CO2-Abgabe 05.057 erst auslösen, wenn der Heizölpreis während sechs Monaten den Stand von März 2005 unterschreitet. Sie hat sich mit 7 zu 5 Stimmen für diese Lösung entschieden.

Die Mehrheit der UREK sei der Meinung, dass der Markt eine ebenso starke Lenkungswirkung habe wie die CO2-Abgabe, sagte Präsident Carlo Schmid (CVP/AI) am Donnerstag vor den Medien. Nach seinen Angaben kostete der Liter Heizöl extra-leicht im März 2005 rund 64 Rappen. Heute liegt der Preis bei rund 76 Rappen.

Sollten die 64 Rappen während eines halben Jahres unterschritten werden, soll die CO2-Abgabe in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Höhe eingeführt werden. Der Liter Heizöl würde dann bleibend um 9 Rappen verteuert. Der Nationalrat hatte eine gestaffelte Einführung der CO2-Abgabe beschlossen.

Gemäss Nationalrat soll die Lenkungsabgabe erstmals ab 2008 in der Höhe von 12 Franken pro Tonne CO2 oder 3 Rappen pro Liter erhoben werden. In den beiden folgenden Jahren soll sie auf 24 bzw. 36 Franken (6 bzw. 9 Rappen pro Liter) steigen, wenn die Klimaziele zur Senkung des CO2-Ausstosses nicht erreicht sind.

Der Bundesrat sah in seiner Botschaft einen Satz von 35 Franken pro Tonne bzw. 9 Rappen pro Liter vor. Unbestritten ist, dass der Ertrag der Lenkungsabgabe über die Krankenkassenprämien und via AHV-Ausgleichskassen an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen soll.

Minderheit für Nationalrat

Die UREK-Mehrheit habe achtenswerte Gründe für ihren Beschluss, sagte Schmid. Zur Zeit der Ausarbeitung der bundesrätlichen Botschaft habe der Heizölpreis 60 bis 65 Rappen pro Liter betragen. Die zwischenzeitliche Preissteigerung habe zu einem erheblichen Wandel im Verhalten der Haushalte und der Wirtschaft geführt.

Namens der Minderheit sagte Simonetta Sommaruga (SP/BE), mit dem Mehrheitsantrag könne die mit dem Kyoto-Protokoll eingegangene Verpflichtung nicht erfüllt werden, den Ausstoss der Treibhausgase bis 2010 um 10 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Der Nationalrat schlage die bessere Lösung vor.

Mit dem Mehrheitsvorschlag würden die Spielregeln des CO2-Gesetzes geändert, indem man sich statt am Klimaziel am Heizölpreis orientiere, sagte Sommaruga. Damit gehe die Planungssicherheit für die Wirtschaft verloren. Bis 2010 könne angesichts der Entwicklung des Erdölpreises keine Abgabe eingeführt werden.

Auflagen für Gas-Kombikraftwerke

Weiter beschloss die UREK, dass allfällige Gas-Kombikraftwerke, welche die absehbare Stromlücke schliessen sollen, ihren CO2-Ausstoss vollumfänglich zu kompensieren haben und zu höchstens 30 Prozent durch den Zukauf von Emissionszertifikaten abdecken dürfen.

Werke wie Chavalon VS stiessen so viel Treibhausgas aus, wie der Bundesrat mit der CO2-Abgabe einsparen wolle, sagte Schmid. Sommaruga wandte sich gegen die Verknüpfung der Auflagen für die Gas-Kombikraftwerke mit der CO2-Abgabe. Komme diese nicht, hätte der Bundesrat keine Handhabe, den Werken Vorschriften zu machen.