Bern (sda) Das Gemeindestimmvolk soll Einbürgerungsgesuche ohne Begründung und ohne Beschwerdemöglichkeit ablehnen können. Mit 13 zu 12 Stimmen unterstützt eine Nationalratskommission die Volksinitative der SVP «für demokratische Einbürgerungen». (06.086)

An einer Medienkonferenz machte Andreas Gross (SP/ZH) als Präsident der Staatspolitischen Kommission (SPK) allerdings klar, dass das Volksbegehren kaum im Sinne der Initianten umzusetzen sei: «In einem Rechtsstaat kann eine Beschwerde nicht ausgeschlossen werden.»

Auf die Seite der SVP schlugen sich mit einer Ausnahme die FDP sowie zwei CVP-Vertreter. Die Mehrheit möchte laut Philipp Müller (FDP/AG) zurück zum Regime vor 2003. Damals hob das Bundesgericht negative Einbürgerungsentscheide einer Gemeinde als diskriminierend auf. Zudem bezeichnete es Urnenabstimmungen als verfassungswidrig.

Kein zwingendes Völkerrecht verletzt

Die SVP-Initiative will Urnenabstimmungen aus Respekt vor der Gemeindeautonomie wieder zulassen und Beschwerden verunmöglichen. Weil dies mit völkerrechtliche Verpflichtungen und mit dem verfassungsmässigen Verbot von Willkür und Diskriminierung kollidiert, stellte sich die Frage der Gültigkeit.

Nach der Anhörung dreier Rechtsprofessoren befand die SPK mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass die Initiative gültig sei. Gemäss Verfassung ist eine Initiative nur dann ungültig, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verletzt.

Zwingendes Völkerrecht werde nicht verletzt, sagte Müller. Und Gross - der einzige Linke bei der Mehrheit - stellte fest: «Wir können dem Volk eine Initiative auch dann nicht vorenthalten, wenn vieles dafür spricht, dass sie nicht so funktionieren kann, wie es sich die Initianten und Befürworter vorstellen.»

Ein politischer Akt

Den Ausschlag für das knappe Ja zur Initiative gab die Überzeugung, dass die Einbürgerung ein rein politischer und mithin nicht begründungspflichtiger Akt sei. Müller bestritt, dass die Initiative Diskriminierung und Willkür Tür und Tor öffnen werde. Im Übrigen räumte er ein, Einbürgerungen an der Urne seien nicht mehr zeitgemäss.

Der in die Minderheit versetzte SPK-Präsident hielt sich an der Medienkonferenz zurück. Gross setzte aber ein dickes Fragezeichen hinter die Bestimmung, dass der Entscheid des Einbürgerungsorgans «endgültig» sei. Ein betroffener Mensch werde immer die Möglichkeit haben, Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht zu führen.

Auch Gegenmodell auf der Kippe

Der Nationalrat wird im Juni über die Volksinitiative befinden, wobei der Ausgang offen ist. Gleichzeitig muss er entscheiden, ob er auf den indirekten Gegenvorschlag des Ständerates eintreten soll. Die SPK hat diese Gesetzesänderung, die Demokratie und Rechtsstaat versöhnen will, im Februar mit 10 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Die kleine Kammer will Abstimmungen über Einbürgerungen an der Urne oder an der Gemeindeversammlung weiterhin zulassen, wenn vorher ein begründeter Ablehnungsantrag gestellt worden ist. Ein negativer Entscheid müsste dann vor Gericht angefochten werden können.

In der SPK scheiterte das Ständeratsmodell an einer unheiligen Allianz: Während die SVP die Beschwerdemöglichkeit bekämpfte, wollte die Linke von Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen oder an der Urne nichts wissen. Für Müller ist der Gegenvorschlag untauglich, «weil jede Antwort drei neue Fragen aufwirft».