Heute beträgt der Mindestsatz, nach dem das Alterskapital in die jährliche Rente «umgewandelt» wird, für Männer 7,1 und für Frauen 7,2 Prozent. Gemäss der vom Parlament 2003 beschlossenen 1. BVG- Revision würde er bis 2014 auf 6,8 Prozent sinken. Das heisst: Für je 100 000 Franken Kapital gäbe es dann noch 6800 Franken Rente.
Weniger schrötig
Der Bundesrat schlug nun schon für 2008 eine Senkung auf 6,9 Prozent und dann einen weiteren Abbau in Etappen auf 6,4 Prozent bereits im Jahr 2011 vor. Die Ständeratskommission hält dieses Tempo für zu rasant, wie ihre Präsidentin Erika Forster (FDP/SG) am Freitag in Bern den Medien bekanntgab.
Die SGK beantragt, mit dem Abbau 2009 zu beginnen und die 6,4 Prozent erst 2014 anzupeilen. Eine Minderheit möchte den Satz erst in den Jahren 2014 bis 2018 senken. Die SP-Minderheit bekämpft jegliche Senkung. Sie musste sich aber schon beim Eintreten und mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung auch in der Gesamtabstimmung geschlagen geben.
Mit dem Bundesrat und den angehörten Experten ist die SGK-Mehrheit der Ansicht, dass eine zusätzliche Senkung des Umwandlungsatzes angesichts der höheren Lebenserwartung und langfristig tieferer Renditerwartungen unausweichlich ist. «Immer noch nötig, aber weniger schrötig» sei ihr Motto, sagte Bruno Frick (CVP/SZ).
Nicht die Aktiven schröpfen
Laut Frick sind vorab die Quersubventionen zu verringern, mit der die Beschäftigten die überhöhten Renten finanzierten. Bleibe der Satz wie vom Parlament beschlossen, machten diese 2008 bis 2018 insgesamt 5,4 Milliarden Franken aus. Beim Bundesrat seien es 700 Millionen, bei der Mehrheit 1,5 Milliarden, bei der Minderheit 4 Milliarden.
Die SGK habe den Ausgleich zwischen den Interessen der Aktiven und der Rentner gefunden, zeigte sich Frick überzeugt. Dank der Korrektur durch die Kommission fällt die Rentensenkung nun für die zwischen 2008 und 2013 Pensionierten deutlich tiefer aus als nach den Plänen des Bundesrates.
Für Männer mit Jahrgang 1948 verringert sich die jährliche Maximalrente (Ausgangspunkt AHV-Lohn 79 560 Franken) so statt um 1274 nur um 849 Franken. Bei einem AHV-Lohn von 39 280 Franken sind es statt 334 bloss 222 Franken. Für den Jahrgang 1949 ist der Verlust dann mit 1181 bzw. 310 Franken bei Bundesrat und Kommission gleich gross.