Diese Vorschläge einer Subkommission hat die Rechtskommission (RK) des Nationalrates am Freitag mit 17 zu 2 Stimmen verabschiedet. Sie gehen nun in eine dreimonatige Vernehmlassung. Anschliessend nimmt der Bundesrat Stellung. Die RK verwertet die Stellungnahmen und tritt dann vor den Nationalrat.
Der RK sei in einem breiten Konsens eine moderne Vorlage gelungen, welche dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trage und den Anforderungen der Rechtsgleichheit von Mann und Frau und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) genüge, sagte RK- Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) vor den Medien in Bern.
Individualität respektieren
Wie Subkommissionspräsident Carlo Sommaruga (SP/GE) sagte, respektierten die mögliche Beibehaltung des Familiennamens und die freie Namenswahl nach der Heirat die Individualität der Ehegatten. Der gemeinsame Familienname sei nicht mehr automatisch der Name des Ehemannes.
Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich soll es im amtlichen Verkehr nicht mehr geben. Allianznamen sind aber im gesellschaftlichen Leben durchaus erlaubt. Den Familiennamen ihrer Kinder müssen die Eltern spätestens bei der Geburt des ersten Kindes wählen. Bei Uneinigkeit geht der Ledigenname der Mutter vor.
Mit verschiedenen Bestimmungen will die RK verhindern, dass Kinder der selben Frau unterschiedliche Namen tragen. Doppelnamen für Kinder werden ausgeschlossen. Bei Scheidung oder Tod des Ehegatten kann die Frau ihren Brautnamen wieder annehmen. Bei diesem Namenswechsel werden die Kinder angehört.
Bürgerrechtsrevision
Weiter schlägt die RK vor, dass die Heirat keinen Einfluss mehr auf das Bürgerrecht mehr haben soll. Frauen erhalten nicht mehr das Bürgerrecht des Ehemanns, sondern behalten das eigene. Kinder erhalten das Bürgerrecht jenes Elternteils, dessen Familiennamen sie tragen.
Ausgelöst wurde die Arbeit der RK durch eine parlamentarische Initiative von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL), welcher der Nationalrat im Oktober 2004 oppositionslos Folge gab. Ein erster Versuch, Eheleute bei der Wahl von Familiennamen und Bürgerrecht vollständig gleichzustellen, war 2001 im Parlament gescheitert.