Wie Präsident Daniel Vischer (Grüne/ZH) am Freitag den Medien in Bern mitteilte, hat die Mehrheit der RK das Staatsanwaltschaftsmodell von Bundesrat und Ständerat übernommen. Die Strafverfolgung soll künftig allein bei der Staatsanwaltschaft liegen. Die Untersuchungsrichter werden abgeschafft.
Eine Kommissionsminderheit aus der Romandie ist dagegen, dass Ermittlung und Anklage in eine Hand gegeben werden. Das Staatsanwaltschaftsmodell komme für die Westschweiz zu schnell, da es einem eigentlichen Kulturwechsel gleichkomme, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE). Er beantragt deshalb Rückweisung.
Als Ausgleich zur Stärkung der Position des Staatsanwaltes werden die Verteidigungsrechte erweitert. Die RK baute die Position des «Anwalts der ersten Stunde» noch aus. Bei polizeilichen Einvernahmen hat nicht nur ein Beschuldigter, sondern auch eine vorläufig festgenommene Person das Recht auf Verteidigung.
Verzicht auf Mediation
Auf das vom Bundesrat vorgeschlagene und vom Ständerat abgeschwächte Mediationsverfahren will die RK ganz verzichten. Dagegen unterstützt sie die Möglichkeit von abgekürzten Verfahren, namentlich um mit einem «Deal» Verjährungen zu verhindern, wie Vischer sagte.
Als Neuerung schlägt die RK vor, dass in Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz der kantonalen Fachstelle für Tierschutz volle Parteirechte zukommen. Die Kantone können diese Rechte einer anderen Behörde einräumen, aber nicht einem privaten «Tieranwalt».
In eine Motion 05.092 ausgelagert hat die RK das Problem eines Zeugnisverweigerungsrechts für Unternehmensjuristen. Zu zahlreichen Fragen werden im Juni im Plenum Minderheitsanträge gestellt. Vischer rechnet damit, dass das grosse Zentralisierungsprojekt aus «29 mach 1» noch in dieser Legislatur abgeschlossen werden kann.