Bern (sda) Eine echte freie Spitalwahl wird es für die Grundversicherten kaum geben. Mit 13 zu 10 Stimmen hat die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates die vom Ständerat beschlossenen Einschränkungen zugunsten der Kantone akzeptiert.

Die Räte sind sich einig, dass die Patienten frei unter den Listenspitälern der ganzen Schweiz sollen wählen können. Setzt sich nun aber mit der SGK der Ständerat durch, übernehmen der Wohnkanton und die Krankenkassen eine ausserkantonale Spitalbehandlung höchstens nach dem Tarif, der dafür im Wohnkanton des Patienten gilt.

Eine allfällige Differenz zum Tarif des Spitalkantons müsste also vom Versicherten selbst bzw. einer Zusatzversicherung gedeckt werden. Damit ändere sich gegenüber heute nicht mehr viel, sagte SGK-Präsident Pierre Triponez (FDP/BE) vor den Medien sichtlich enttäuscht. Eine Minderheit werde sich im Plenum für den "grossen Wurf" einsetzen.

Hart blieb die SGK in der Frage, wie die Kosten der Pflichtleistungen und Investitionen auf Kantone und Kassen aufzuteilen sind. Danach sollen die Kantone mindestens 55 Prozent übernehmen. Der Ständerat sah für Kantone mit unterdurchnittlichem Prämienniveau eine Senkung bis 45 Prozent vor, was die SGK nicht für praktikabel hält.

Einverstanden ist die Nationalratskommission damit, die neue Spitalfinanzierung 04.061 auf den 1. Januar 2009 in Kraft zu setzen. Im Gegensatz zum Ständerat beantragt sie deshalb, das Ende 2007 auslaufende dringliche Regime zur Anpassung der Kantonsbeiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen um zwei Jahre statt um bloss ein Jahr zu verlängern.

Mit den Differenzen bei der neuen Spitalfinanzierung und der Verlängerung des Provisoriums befasst sich die grosse Kammer in der Dezembersession in neuer Besetzung.