Bern (sda) Über die im Ständerat gescheiterte Rentenkürzung bei der Zweiten Säule entscheidet in der Herbstsession der Nationalrat. Seine Sozialkommission (SGK) will den Umwandlungssatz etwas weniger rasch senken als der Bundesrat. (06.092 )

Heute beträgt der Mindestsatz, nach dem das Alterskapital in die jährliche Rente umgewandelt wird, für Männer 7,05 und für Frauen 7,1 Prozent. Gemäss der 2003 beschlossenen 1. BVG-Revision sinkt er bis 2014 schrittweise auf 6,8 Prozent. Für je 100 000 Franken Kapital im Obligatorium gäbe es dann noch 6800 Franken Rente.

Wegen der höheren Lebenserwartung und der langfristig tieferen Renditeaussichten schlug der Bundesrat neu schon für 2008 eine Senkung auf 6,9 Prozent und dann einen etappenweisen weiteren Abbau auf 6,4 Prozent bis 2011 vor. Eine Satzsenkung um 0,5 Prozent bedeutet eine etwa um 8 Prozent tiefere Rente.

Dieses Tempo war dem Ständerat zu rasant. Im Sommer 2007 lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 11 Stimmen ab. Zur grundsätzliche opponierenden SP gesellten sich dabei die SVP und eine Mehrheit der FDP, weil der Rat ihrer Ansicht nach zu stark auf die Bremse getreten war.

Neues Ziel 2015

Gegen den Widerstand der Linken beschloss die SGK des Nationalrates im April mit 14 zu 9 Stimmen Eintreten. In der Gesamtabstimmung hiess sie nun die Vorlage mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gut, wie ihr Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Dienstag den Medien mitteilte. Nur das Tempo will sie etwas drosseln.

Statt innert dreier Jahre wie die Landesregierung strebt die Kommissionsmehrheit laut Stahl den Satz von 6,4 Prozent erst fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung an. Bei einem Inkrafttreten Anfang 2010 gälte der neue Mindestsatz demnach ab 2015.

Im April hatte die SGK die Beratungen unterbrochen, weil sie gleichzeitig die umstrittene Legal Quote für die Überschussbeteiligung der Versicherung neu regeln wollte. Mit einer Subkommission kam sie nun zum Schluss, dass dieses Problem nicht mit der Absenkung des Umwandlungssatzes gekoppelt werden sollte.

Vermögensteilung bei Teilliquidation

Unbestritten war eine Initiative von Ruedi Rechsteiner (SP/BS). Sie verlangt, dass bei der Teilliquidation von Vorsorgeeinrichtungen die Wertschwankungsreserven anteilsmässig nach den gleichen Prinzipien mitgegeben werden müssen wie die versicherungstechnischen Rückstellungen.

Dies soll künftig eine Benachteiligung der Wegzüger gegenüber jenen verhindern, die bei der Vorsorgeeinrichtung bleiben. Die Verwaltung wird nun dem Bundesrat eine entsprechende Verordnungsänderung unterbreiten.


Ja zur Komplementärmedizin Auch Nationalratskommission jetzt für direkten Gegenvorschlag

Bern (sda) Das Parlament soll die Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" mit einem direkten Gegenvorschlag konfrontieren. Die Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates hat sich ihrer ständerätlichen Schwesterkommission angeschlossen. (06.066 )

Mit ihrem Nein zur Initiative haben beide Räte die Gleichstellung der Komplementärmedizin mit der Schulmedizin abgelehnt. Der Ständerat verabschiedete aber einen Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe, der einzig darauf verzichtet, dass die Berücksichtigung der Komplementärmedizin "umfassend" sein müsse.

Demgegenüber entschied sich die SGK des Nationalrates im ersten Umgang für einen indirekten Gegenvorschlag. Sie wollte mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass die Komplementärmedizin eine faire Chance in der obligatorischen Krankenversicherung erhält. Dazu verweigerte die Ständeratskommission ihr Plazet.

Wie Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Dienstag den Medien mitteilte, hat sich nun die SGK mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Ständeratskommission angeschlossen. Er persönlich hätte einen indirekten Gegenvorschlag für "eleganter" gehalten. Das Geschäft soll in der Herbstsession bereinigt werden.

Die SGK des Nationalrates führte zum Vorschlag des Ständerates eine kleine Vernehmlassung bei den Kantonen durch. 14 von 26 Kantonen befürworteten einen Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe, 12 Kantone und die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) lehnten auch den Gegenvorschlag des Ständerates ab.

Die Komplementärmedizin steht auf der politischen Agenda, weil das Departement des Innern auf den 1. Juli 2005 Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie aus dem Katalog der Grundversicherung gestrichen hat. Das will die Volksinitative rückgängig machen.

Revision der Unfallversicherung Schwierige Aufgabe für die Nationalratskommission

Bern (sda) An der Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) scheiden sich die Geister. In der Gesundheitskommission (SGK) des Nationalrates machen sich die Linke für ein Vollmonopol und die Rechte für eine Privatisierung der SUVA stark. (08.047 )

Die SGK ist mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrates eingetreten, wie ihr Präsident Jürg Stahl (SVP/ZH) am Dienstag den Medien mitteilte. Plenumsreif werde die Gesetzesrevision wohl aber erst für die Frühjahrssession 2009.

Laut Stahl haben bereits Hearings im Juni gezeigt, wie umstritten die Revision ist. An einer ihrer nächsten Sitzungen wird die Kommission über zwei Rückweisungsanträge entscheiden, von denen der eine ein Vollmonopol und der andere die Privatisierung der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) verlangt.

Vor diesem Entscheid wartet die Kommission zwei Berichte der Verwaltung ab. Überprüft werden sollen zum einen die Verfassungsmässigkeit des heutigen Teilmonopols und zum andern die Auswirkungen einer vollen Unterstellung der obligatorischen Unfallversicherung unter die SUVA.

Für die Detailberatung sind rund 50 Anträge angemeldet. Die Vorlage ist zweigeteilt: Der erste Erlass regelt die Leistungen und die Durchführung der Unfallversicherung, der zweite die SUVA. Der Bundesrat möchte Überversicherungen abbauen, die SUVA besser organisieren und der Anstalt beschränkt Nebentätigkeiten erlauben. Das Inkrafttreten ist auf Anfang 2011 geplant.

9. September 2008

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